Fahrtkosten - 1 Euro Job

Hallo zusammen,

x hat seit Anfang der Woche einen 1 Euro Job im Altenheim. x kann das Altenheim nur per ÖV erreichen, da es sich in der 8 km entfernten Nachbargemeinde befindet.

Wie sieht es mit den entstehenden Fahrkosten aus. Bekommt x diese erstattet? Oder wäre x sogar gezwungen draufzuzahlen wenn die Fahrkosten pro Tag den Verdienst pro Tag übersteigen.

Wie sieht das SGB2 das vor? Weiß da jemand was?

Gruß

Samira

Hallo Samira,

Wie sieht es mit den entstehenden Fahrkosten aus.
Bekommt x diese erstattet?

die 1,50 € pro Stunde sind auch für die Fahrtkosten gedacht.
Es sind eben „Aufwandsentschädigungen“ und kein Lohn.

Oder wäre x sogar gezwungen draufzuzahlen
wenn die Fahrkosten pro Tag den Verdienst pro Tag übersteigen.

Dann bekommt man die Differenz auf Antrag und Nachweis extra bezahlt.

Gruß Termid

die 1,50 € pro Stunde sind auch für die Fahrtkosten gedacht.
Es sind eben „Aufwandsentschädigungen“ und kein Lohn.

Frau X bekommt 1,- pro Stunde. Woher nimmst du die 1,50 Euro?

Gruß

Samira

Frau X bekommt 1,- pro Stunde. Woher nimmst du die 1,50 Euro?

1,50 € sind üblich. Kann bei Frau X natürlich auch 1,- sein.

Und jede verschlissenen Hose, jedes aufgetragene Paar Schuhe, jedes extra Stück Seife, jede durchgelaufene Socke usw. genau protokollieren. Das gehört alles zum Aufwand, der entschädigt werden muss. Ohne diesem 1-Euro-Job hätten die Schuhe wahrscheinlich länger gehalten. Das wird alles akzeptiert, ist durchgeklagt.

Gruß Termid

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Hallo,

1€ -Jobs sind üblicher.

Gruss

Hallo Termid,

was soll eigentlich dieser Sarkasmus. Von mir wurde eine normale Frage gestellt, deren Sachverhalt ich als jemand der nicht im Thema ist nunmal nicht beurteilen kann.

Ich würde mir gescheitere Antworten wünschen. Schade, dass es dafür auch noch ein Sternchen gab.

Gruß

Samira

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Hi,
zunächst mal bestätige ich Dir, dass 1,50€ tatsächlich weder üblich, noch aktuell zulässig sind.

Fahrtkosten sollten i.d.R. vom Arbeitgeber übernommen werden - dieser bekommt ja auch schließlich die Vergütung von der ARGE.
Sollten die Fahrtkosten nicht übernommen werden, würde ich mit dem Fallmanager reden, denn das wäre dann mMn unzumutbar.

Gruß
Ingo

Wieso Sarkasmus…es stimmt doch .
Die 1 Euro pro Stunde sind als Entschädigung für den Mehraufwand gedacht, der durch die Teilnahme an dieser Maßnahme entsteht (und der ja nicht aus dem Regelsatz bestritten werden muss.) Der Mehrbedarf sind z.B. die Fahrtkosten zur Maßnahmestelle, die Arbeitskleidung usw.
Ist der Mehraufwand nachgewiesen höher als das, was als Mehraufwandsentschädigung tatsächlich gezahlt wird, muss die Arge die Differenz (zwischen MAE und tatsächlichen Kosten) übernehmen; ansonsten ist die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Maßnahme nicht zumutbar und kann abgelehnt werden; Sanktionen wären unzulässig.

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