Fahrtkosten absetzen

Hallo,

Ich erhalte von meinem Arbeitgeber ein Monatsticket zur Anreise zum Arbeitsort.
Dies wird auch auf der Gehaltsabrechung monatlich ausgewiesen. Die Kosten für das Monatsticket werden mit meinem Bruttolohn komplett versteuert. Soweit ich weiß können die Fahrtkosten von den Steuern als Webungskosten geltend gemacht werden. In dem Steuerbescheid von 2011 hat das Finanzamt keinen Cent anerkannt. Ich vermute weil der AG die Kosten zu 100% übernimmt.

Aber ist es nicht so, dass wenn die Fahrtkosten mit dem Bruttolohn voll versteuert werden, diese eine erhöhte Steuerbelastung nach sich ziehen und somit als Webungskosten anerkannt werden müssen.

Und stimmt auch dass bei der pendlerpauschale die höheren Kosten anerkannt werden. Also z.B. statt die Fahrkartekosten (220 euro) die kilometerpauschale(560 euro).

Danke
Tobi

Hallo
schlecht ist das dein AG die fahrkosten trägt. Er spart dadurch und du bekommst weniger. In diesem Fall bekommst keine Erstattung weil du kein selbstzahler bist, weil versteuert und nicht mehr zu den werbekosten zählt. Mal durchrechnen wie das ist wenn du dich befreien lässt und das monatticket selbst zahlst. Würde die karte selbst zahlen,d.h. für mehr netto und dann solltest sehen das deine werbungskosten hochschraubst.
Hat eben alles zwei Seiten
Hoffe konnte dich anregen mal zu forschen
PM

Hallo Tobi,
ich kenne mich da auch nicht genau mit aus, aber da Dein Arbeitgeber die Kosten voll übernimmt, hast Du meines Erachtens keinen Anspruch auf Anrechnung als Werbungskosten, weil Dich Dein Fahrtweg ja eigentlich nichts kostet.

Die Versteuerung als Bruttolohn ist richtig, weil das Fahrticket in dem Moment ja zusätzlich zu Deinem Lohn kommt und somit eine Art von Einkommen für Dich ist. Vergleichbar ist das mit der Überlassung eines Firmenfahrzeuges, das mit 1 % vom Neuwert versteuert werden muss.

Wenn Du 100 %ig sicher gehen möchtest, dann frag am besten beim Bund der Steuerzahler oder bei einem Steuerberater in Deiner Nähe nach.

Alles Gute!

Hallo,

Dies wird auch auf der Gehaltsabrechung monatlich ausgewiesen.
Die Kosten für das Monatsticket werden mit meinem Bruttolohn komplett versteuert. Soweit ich weiß können die Fahrtkosten von den Steuern als Webungskosten geltend gemacht werden.
In dem Steuerbescheid von 2011 hat das Finanzamt keinen Cent anerkannt. Ich vermute weil der AG die Kosten zu 100% übernimmt.

Das ist natürlich von hier aus schwierig zu beurteilen, was da im Steuerbescheid tatsächlich steht bzw. gerechnet wurde. Geht da wirklich hervor, dass keine Entfernugspasuchale anerkannt wurde??

Aber ist es nicht so, dass wenn die Fahrtkosten mit dem Bruttolohn voll versteuert werden, diese eine erhöhte Steuerbelastung nach sich ziehen und somit als Webungskosten anerkannt werden müssen.

Und stimmt auch dass bei der pendlerpauschale die höheren Kosten anerkannt werden. Also z.B. statt die Fahrkartekosten (220 euro) die kilometerpauschale(560 euro).

Also wenn das voll versteuert wurde, dann kann natürlich auch die Entfernungspauschale angesetzt werden. Entweder wurde dann etwas 2011 falsch angegeben oder der Steuerbescheid falsch verstanden.
Wurde das Ticket wirklich mit dem Lohn versteuert oder hat der AG eine Pauschalversteuerung vorgenommen und diese Pasuchalsteuer abgewälzt?

Grüße

Also grundsätzlich ist das so, wenn man etwas „selber“ versteuert, dann kann man die entsprechenden Kosten auch angeben. Allerdings wird bei einer solchen Fahrtkosten-erstattung in der Regel der Betrag im Bruttobereich hinzugerechnet (um die Besteuerung zu ermöglichen) UND im Nettobereich wieder abgezogen (da er ja als Ticket vorliegt).
Sollte dieser Nettoabzug NICHT geschehen sein, so kann man auch die Kosten nicht angeben, da dann ja der Arbeitgeber tatsächlich die Kosten (NICHT die Steuer für den geldwerten Vorteil!!) komplett übernimmt.
Eine „höhere“ (also z.B. JEDER Entfernungskilometer) wird beispielsweise bei Behnderungen vom Finanzamt anerkannt.

Also grundsätzlich ist das so, wenn man etwas „selber“
versteuert, dann kann man die entsprechenden Kosten auch
angeben. Allerdings wird bei einer solchen
Fahrtkosten-erstattung in der Regel der Betrag im
Bruttobereich hinzugerechnet (um die Besteuerung zu
ermöglichen) UND im Nettobereich wieder abgezogen (da er ja
als Ticket vorliegt).
Sollte dieser Nettoabzug NICHT geschehen sein, so kann man
auch die Kosten nicht angeben, da dann ja der Arbeitgeber
tatsächlich die Kosten (NICHT die Steuer für den geldwerten
Vorteil!!) komplett übernimmt.
Eine „höhere“ (also z.B. JEDER Entfernungskilometer) wird
beispielsweise bei Behnderungen vom Finanzamt anerkannt.

Hallo,
Zunächst vielen Dank für deine Antwort.
Die Karte kostet monatlich 74,90 euro und genau dieser Betrag wird mit meinem Bruttolohn versteuert. D.h. (Buttogehalt + 74,90) - Steuern = nettogehalt. Ein Teil der Fahrkarte zahle ich also aus meiner Tasche. D.h. ein Zurechnen in den Bruttobereich findet nicht statt.

Was mich wundert ist, dass in der Steuerbescheinigung steht, dass die Fahrkosten pauschal versteuert wurden (Zeile 17), aber auf der Abrechnung werden die Fahrkosten mit dem Brutto-Lohn versteuert. Also komplett versteuert. Handelt es sich hier vielleicht um einen Fehler?

Darf ich dann die Fahrkosten als Werbungskosten abgeben?

Danke
Tobi

Hallo Tobi,

ich befürchte, daß, das richtig ist.
Aber du solltest dazu einen Steuereberater befragen, der sich damit sicher auskennt.

Liebe Grüße Saharazad

Also nochmal
Du bekommst 74,90 ZUSÄTZLICH zu deinem Gehalt. Also das gesamte Ticket!
Wenn auf der Lohnbescheinigung in Zeile 17 pauschal versteuertes Fahrgeld eingetragen ist, dann versteuerst du es noch nicht einmal selber. Guck mal genau auf die Abrechnung: Steht dort in der Zeile von dem Fahrgeld irgendwo ein P?..das würde bedeuten „pauschal“. Weiterhin kannst du auf der Abrechnung ersehen, was DEIN persönliches Steuerbrutto ist. Meist steht das in der Mitte.
Steht dort als Betrag z.B. 3.074,90 € oder nur 3.000,00€? In diesem Falle kannst du natürlich nichts absetzen, da du ja keinerlei Ausgaben hast.

Hallo Tobi,
für das Jahr 2011 kannst du 1.000,–€ als Werbungskosten absetzen, leider ist darin alles enthalten. Liegst du darunter, bleibt es dabei, sind deine Kosten höher kannst du die höheren Werbungskosten absetzen-mit Nachweisen! In deinem Fall zahlt der AG deine Fahrkosten, du nur die Lohnsteuer, d.h. du hast keinen Fahkosten.
mfg Horenburg

Hallo Tobi,

was Deine Frage mit meinem Fachgebiet Steuerstrafrecht zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht…

Gruß

IWC

Ich würde es probieren

Hallo,

sorry für die späte Antwort, aber ich fürchte, das ist ein Thema, wo ich mich nicht so gut auskenne.

Aber der Arbeitgeber kann, je nach Vertrag, die einen geldwerten Vorteil verschaffen und wenn dieser so vertraglich verankert ist, ist dieser dem Bruttolohn zuzurechnen. Ist dann sowas wie eine Zusatzleistung.

Sollte dafür Dein Lohn/Gehalt gekürzt worden sein, würde ich auf die Fahrkarten verzichten und sie mir demnächst selber kaufen und auch selber absetzen.

Gruß

Stephan