Hallo,
Ich erhalte von meinem Arbeitgeber ein Monatsticket zur Anreise zum Arbeitsort.
Dies wird auch auf der Gehaltsabrechung monatlich ausgewiesen. Die Kosten für das Monatsticket werden mit meinem Bruttolohn komplett versteuert. Soweit ich weiß können die Fahrtkosten von den Steuern als Webungskosten geltend gemacht werden. In dem Steuerbescheid von 2011 hat das Finanzamt keinen Cent anerkannt. Ich vermute weil der AG die Kosten zu 100% übernimmt.
Aber ist es nicht so, dass wenn die Fahrtkosten mit dem Bruttolohn voll versteuert werden, diese eine erhöhte Steuerbelastung nach sich ziehen und somit als Webungskosten anerkannt werden müssen.
Und stimmt auch dass bei der pendlerpauschale die höheren Kosten anerkannt werden. Also z.B. statt die Fahrkartekosten (220 euro) die kilometerpauschale(560 euro).
Danke
Tobi