Fahrtkosten absetzen bei Ausbildung in neuem Beruf?

Guten Morgen liebe Experten,
nehmen wir an, ein Kunde macht eine nebenberufliche Ausbildung im branchenfremden Beruf. Er fährt dazu vormittags zu seiner regulären Arbeitsstelle nach Köln (ca. 40 km) und direkt von der Arbeit nachmittags zur Ausbildung in einem anderen Stadtteil (ca. 9 km). Je km für die Ausbildungsfahrtkosten sind 0,30 € abzurechnen. Frage nun: Dürfen nun dafür nur 2 Mal 9 km also 18 km in der EÜR abgesetzt werden oder die 9 km plus die 49 km für den Rückweg nach Hause von der Ausbildungsstätte, also 58 km? Ich habe gehört, da gab es steuerliche Änderungen, und es dürften im genannten Beispiel nur die 18 km abgesetzt werden?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Viele Grüße,
Claudia

Servus,

in die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 3 EStG aka Überschussrechnung gehören seit je nur die Ausgaben (hier pauschal angesetzt), die die Tätigkeit betreffen, für die die Überschussrechnung erstellt wird - da gibt es keine Änderung.

Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstelle sind Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die gehören auf Anlage N (Seite 2).

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

vielen Dank für die Antwort. Nochmal für mich zum Verständnis: D.h. der Kunde gibt ganz normal seine 40 km pro Tag bei den Werbungskosten an, einfacher Weg a 30 Cent/km.
Zusätzlich dürfen die 58 km für den Weg zur Ausbildungsstätte und von dort nach Hause angesetzt werden bei der EÜR?

Viele Grüße,

Claudia

Hallo Claudia,

hab ich richtig gelesen: Der Kunde??

Ziemlich gruselig in der Tat!

Nochmal: In die Überschussrechnung gehören nur die Ausgaben, die der Tätigkeit zugeordnet werden, für die die Überschussrechnung erstellt wird. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte gehören nicht in die Überschussrechnung.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

man darf ja nicht in der Ich-Form schreiben…
Ich dürfte doch nicht die 98 km dann ansetzen, wenn ich schon in Köln bin, oder etwa doch? Für den Weg von zu Hause zur Ausbildung.

VG Claudia

Hallo Claudia,

nochmal:

In die Überschussrechnung gehören nur Ausgaben, die mit der Tätigkeit zusammenhängen, für die die Überschussrechnung erstellt wird.

Der Weg zur ersten Arbeitsstätte gehört in die Anlage N, nicht in die Überschussrechnung. In die Überschussrechnung gehört nur der Weg zur Ausbildungsstätte. Dieser Weg ist viel kürzer, wenn es nur um die Fahrten zwischen erster Arbeitsstätte und Ausbildungsstätte geht.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

ok, d.h. ich gebe in der EÜR den Weg von der Arbeit zur Schule an und dann von der Schule nach Hause?

Danke für Antwort!

VG Claudia

Hallo Claudia,

beim Rückweg noch den Weg von der Arbeit nach Hause abziehen. Der ist ja durch die Arbeit verursacht, nicht durch die Schule, und bereits durch die Pendlerpauschale abgedeckt.

Schöne Grüße

MM