Fahrtkosten absetzen: längere Route angeben

Hallo,

mal eine hypothetische Frage:

wenn man eine andere als die von der Entfernung her kürzeste Route zur Arbeit nimmt, kann man das ja gegenüber dem Finanzamt begründen und die längere (aber zeitlich kürzere) Strecke von der Steuer absetzen

muss man das aber jedes Jahr aufs Neue machen oder reicht das einmal?

vielen Dank

Martin

Hi Deep Thought,

wenn man eine andere als die von der Entfernung her kürzeste Route zur Arbeit nimmt, kann man das ja gegenüber dem Finanzamt begründen und die längere (aber zeitlich kürzere) Strecke von der Steuer absetzen

Siehe § 9 (1) Nr.4 Satz 4 EStG:

Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

Hallo,

am besten jedes Jahr erneut begründen, da sich die Verhälnisse ja immer ändern können.
Dies erleichtert die Bearbeitung.

Macht ja auch keine Arbeit, wenn man denselben Beründungstext wieder beifügt oder ?

Schönen Tag noch

Gruss
Börsenfan1968

Hallo,

am besten jedes Jahr erneut begründen, da sich die Verhälnisse
ja immer ändern können.
Dies erleichtert die Bearbeitung.

werde ich machen

vielen Dank

Martin

Was in dem Zusammenhang ganz interessant ist: Wer mit Dienstwagen in den Betrieb fährt, muss nur die kürzest mögliche Strecke versteuern, auch wenn er in Wirklichkeit eine längere, aber schnellere Verbindung benutzt.

Mehr dazu und wie man die Kilometer berechnen soll, wenn man S-Bahn fährt, hier:

Wie berechnet man die Entfernung Arbeit-Wohnung