Ein Freiberuflicher nimmt einen Auftrag an, bei dem der Ort der Erfüllung ca. 120km vom Wohnort entfernt liegt. Insgesamt fährt er 22 mal hin und zurück. Er will diese Fahrtkosten bei der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen.
Gelten dort die gleichen Sätze wie bei der nichtselbstständigen Arbeit (30cent pro Entfernungskolometer) oder sogar die vollen gefahrenen Kilometer (Dienstreise)?
Wie müssen diese nachgewiesen werden? Müssen sie das, wenn Wohn- bzw. Erfüllungsort bewiesen werden können?
Wirken sich Fahrtkosten evtl. mindernd auf die Umsatzsteuer aus? Schließlich wird für Benzin ja auch Vorsteuer bezahlt.
Wär schön, wenn da jemand mit Erfahrungwas zu sagen könnte, denn im Netz finde ich gar nix.
Gruß
Henning