Fahrtkosten als Freiberufler bei Immatrikulation

Ich bin seit 2009 freiberuflich tätig und bin bis einschließlich diesen Monat noch immatrikuliert. Im letzten Jahr hatte ich deshalb ein Semesterticket, was mir die Monatskartenkosten von 420 Euro auf 220 Euro Semesterticket reduziert hat, da es als Fahrkarte galt. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich mich erneut für 1 Semester rückmelden soll , nur wegen der Fahrkarte(ich studiere nur noch „auf dem Papier“,bin für einen Master Studiengang eingeschrieben, den ich aber Aufgrund der ganz ok laufenden freiberuflichen Tätigkeit nicht angetreten bin, habe aber die Möglichkeit mich nochmals rückzumeleden). Die Milchmädchenrechnung sagt ja, dass ich somit 200 Euro spare. Ich weiß aber nicht, wie die Steuer sich verhalten würde, wenn ich 6 Monate 70 Euro Monatstickets versuchen würde abzusetzen. Vielleicht käme das ja auf’s gleiche raus.

Weiß jemand, wieviel der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehsmitteln steuerlich absetzbar sind? Gibt es da einen Prozentsatz, den man anrechnen kann?

Könnte ich mit trotz der Immatrikulation, bzw vielleicht soagar wegen des offizielle Zweitstudiums, auch ohne Leistungsnachweise, die Immatriukationskosten steuerlich geltend machen?

Würde mich sehr freuen, wenn jemand weiter weiss!

P.S: Meine freiberufliche Tätigkeit erfolgt von einem Arbeitszimmer, das sich in meiner WOhnung befindet. Habe also nur zu Meetings, Kundentreffen und organisierten Events (gehört zum Job) wirklich einen Arbeitsrelevanten Arbeitsweg.

Hallo Annasui,
da hilft nur ein Steuerberater. Möchte da nicht mit Halbwissen beraten.
Viel Erfolg
Kathrin

Sorry,
aber ich glaube, dass ist sehr spezifisch, zumal man schon annimmt:
„Weiß jemand, wieviel der Fahrtkosten mit öffentlichen
Verkehsmitteln steuerlich absetzbar sind? Gibt es da einen Prozentsatz, den man anrechnen kann?“
Da muss schon jemand helfen, der so was oder so ähnlich schon mal als Problem hatte.
Trotzdem, viel Glück, rausholen, was geht !!
Gruß Hans

Hallo,
die Frage ist bei mir ein 2. mal angekommen

Hallo Anasui,

Nun stehe ich vor der

Frage, ob ich mich erneut für 1 Semester rückmelden soll , nur
wegen der Fahrkarte(ich studiere nur noch „auf dem Papier“,bin
für einen Master Studiengang eingeschrieben, den ich aber
Aufgrund der ganz ok laufenden freiberuflichen Tätigkeit nicht
angetreten bin, habe aber die Möglichkeit mich nochmals
rückzumeleden).

Hmm, also wenn du nicht studierst, warum solltest du 200 Euro sparen, du bist ja kein student mehr, sondern tust nur so.
Aber das ist eine andere soziale Frage, welche du ja nicht wirklich stellst. Ich würde dir auf keinen Fall den Rat geben, Leistungen zu Unrecht zu beziehen.

Die Milchmädchenrechnung sagt ja, dass ich

somit 200 Euro spare. Ich weiß aber nicht, wie die Steuer sich
verhalten würde, wenn ich 6 Monate 70 Euro Monatstickets
versuchen würde abzusetzen. Vielleicht käme das ja auf’s
gleiche raus.

So, erst einmal, lerne ein wenig über Steuern und andere Dinge dazu. Das ist ein DRINGENDER Rat von mir. Weiter:
ABSETZTEN heist erst einmal nichts anderes, als das die Ausgaben als betriebliche Ausgaben gewertet werden, und diese gegen deinen betrieblichen Umsatz gegengerechnet werden, bis zum Schluss Gewinn oder Verlust übrig bleibt.
ABSETZTEN heist also erst einmal, dass du das Geld auch VERDIENEN musst.
Weiter, eine ebenso kleine Milchmädchenrechnung.
Wir reden erst einmal über Einkommensteuer. Einkommensteuer fällt auf dein Einkommen an, Also dein betrieblicher Gewinn/Verlust.
Rechnen wir mal einen Gewinn, aus welchem sich nach Steuertabelle ein Einkommensteuersatz von 25% (der Einfachheit halber) ergiebt.
Du reduzierst also deinen Betrieblichen Gewinn um 6*70,00Euro, also zusammen auf 420,00 Euro.
420 Euro kannst du nun als Kosten „absetzten“.
MAcht dann nach Adam Riese ein um 420,00 Euro weniger zu versteuerndes Einkommen.
25% von 420,00 Euro sind 105,00 Euro.
Das heisst, du sparst 105,00 Euro Einkommensteuer, hast aber 420,00 Euro ausgegeben. Unter dem Strich also eine Mehrausgabe von 315,00 Euro.
Also, Absetzten heist nicht sparen, sondern einfach weniger ausgeben.
Fakt ist, du hast bei einem Steuersatz von 25% 315,00 Euro ausgegeben.

Weiß jemand, wieviel der Fahrtkosten mit öffentlichen
Verkehsmitteln steuerlich absetzbar sind? Gibt es da einen
Prozentsatz, den man anrechnen kann?

Wenn die Fahrtkosten betrieblich enstehen, voll.

Könnte ich mit trotz der Immatrikulation, bzw vielleicht
soagar wegen des offizielle Zweitstudiums, auch ohne
Leistungsnachweise, die Immatriukationskosten steuerlich
geltend machen?

Yep, aber nicht bezüglich deines Unternehmens, das hat ja nix mit dem Studium zu tun. Trenne diese Sachen und versuche nicht zu bescheißen.

P.S: Meine freiberufliche Tätigkeit erfolgt von einem
Arbeitszimmer, das sich in meiner WOhnung befindet.

Auch bei dem Arbeitszimmer ist Vorsicht geboten, googel mal nach häuslichem Arbeitszimmer.

LG
Alex

Vielen Dank für die Infos und im Grunde sehe ich das auch so wie du es mir rätst.
Und wie du richtig erkennst bin ich totaler Anfänger in Sachen Steuern. Alles was ich bisher gelernt habe, habe ich aus meiner Steuersoftware „WISO Sparbuch 2010“

Ich frage mich dann noch, wie ich die Monatkart ein beruflich/privat aufpslitten kann bei der Steuer? Bzw ob ich lieber Einzelfahrkarten kaufen sollte, bei denen ich immer direkt angebene kann für welche Fahrt zum Kunden es war?

Danke jedenfall

Hallo,
leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht aus.
Viele Grüße
N. L.

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Hallo,
da ich diese Anfrage doppelt erhalten habe, antworte ich für alle Fälle auch hierauf.
Dieses Gebiet gehört nicht zu meinen Interessengebieten und ich kenne auch niemanden, den ich fragen könnte, so dass ich Ihnen leider nicht weiter helfen kann.
Viele Grüße
N. L.

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Hi,

es wäre ja mal ganz interessant zu wissen, was Du freiberuflich tust und was Du studierst. Die Kosten für Dein Studium kannst Du nur dann „absetzen“, wenn sie in irgendeinem Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit stehen bzw. wenn es realistisch erscheint, dass Du mit dem neuen Know-how Einkommen erzielen wirst. Für ein Geschichtestudium wird Dein Finanzamt kaum Verständnis aufbringen, es sei den wolltest Lehrer werden und bist noch weit unter 50.

Stecke Deine Energie lieber in Überlegungen rein, wie Du zu Aufträgen kommst. Da fällt aus Erfahrung mehr ab, wie vom Splitten von Monatskarten. Da geht es doch in Wahrheit nur um Peanuts, oder? :wink:

Gruß, Sausewind.

Du kannst bei der Steuer alle tatsächlich anfallenden Fahrtkosten absetzen. Ich glaube nicht, dass 420€ wirklich ein problem sein können, das ist eigentlich ein geringer Betrag. Wirklich auf der sicheren Seite bist du wenn du -zunächst für dich- auflistet wieviele Fahrten du im MOnat hast, die beruflich bedingt sind und auf welche Summme du da im MOnat kommst. Wenn die mit Einzeltickets in etwas den Monatskartenkosten entspricht, ist ja eh alles klar. Wenn du ein kleines Risiko eingehen möchtest, würde ich die Monatskarte einfach absetzen. Das Finanzamt wird bei so einer Summe sicherlich nicht stutzig. Hättest ja auch mit dem Taxi fahren können.
LG
Natascha

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siehe erste Antwort.

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