Ich bin seit 2009 freiberuflich tätig und bin bis einschließlich diesen Monat noch immatrikuliert. Im letzten Jahr hatte ich deshalb ein Semesterticket, was mir die Monatskartenkosten von 420 Euro auf 220 Euro Semesterticket reduziert hat, da es als Fahrkarte galt. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich mich erneut für 1 Semester rückmelden soll , nur wegen der Fahrkarte(ich studiere nur noch „auf dem Papier“,bin für einen Master Studiengang eingeschrieben, den ich aber Aufgrund der ganz ok laufenden freiberuflichen Tätigkeit nicht angetreten bin, habe aber die Möglichkeit mich nochmals rückzumeleden). Die Milchmädchenrechnung sagt ja, dass ich somit 200 Euro spare. Ich weiß aber nicht, wie die Steuer sich verhalten würde, wenn ich 6 Monate 70 Euro Monatstickets versuchen würde abzusetzen. Vielleicht käme das ja auf’s gleiche raus.
Weiß jemand, wieviel der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehsmitteln steuerlich absetzbar sind? Gibt es da einen Prozentsatz, den man anrechnen kann?
Könnte ich mit trotz der Immatrikulation, bzw vielleicht soagar wegen des offizielle Zweitstudiums, auch ohne Leistungsnachweise, die Immatriukationskosten steuerlich geltend machen?
Würde mich sehr freuen, wenn jemand weiter weiss!
P.S: Meine freiberufliche Tätigkeit erfolgt von einem Arbeitszimmer, das sich in meiner WOhnung befindet. Habe also nur zu Meetings, Kundentreffen und organisierten Events (gehört zum Job) wirklich einen Arbeitsrelevanten Arbeitsweg.
