Fahrtkosten als Spende für Sportverein

Hallo zusammen,

viele Sportvereine sind darauf angewiesen, dass sich immer genügend Eltern finden, die die Kinder zu sportlichen Wettkämpfen fahren.

Übers Jahr entstehen den Eltern dadurch gewisse Kosten, die dem Verein „gespendet“ werden. Eine Erstattung dieser Kosten können sich wohl die meisten Vereine nicht leisten.

Aber: Könnte der Verein für diese Art Spende eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Dadurch würden dem Verein keine Kosten entstehen, und man könnte vielleicht mehr Eltern motivieren, den Verein auf diese Weise zu unterstützen.

Mit interessierten Grüßen
Dirk

Hallo!

Dazu müsste der Verein doch aber vom Finanzamt als „gemeinnützig“ eingestuft worden sein. Das wird für „normale“ Sportvereine nicht zutreffen.

MfG
duck313

Mir ist nicht bekannt, welche Voraussetzungen hier gegeben sein müssen.

Angenommen, in der Vereinssatzung fände sich folgende Passage:

„§ 3 - Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigste Zwecke“ der Abgabenverordnung (AO 1977).“

Ich nehme an, das sagt noch nichts darüber aus, ob der Verein beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist?

Gruß
Dirk

Hallo zusammen,

viele Sportvereine sind darauf angewiesen, dass sich immer
genügend Eltern finden, die die Kinder zu sportlichen
Wettkämpfen fahren.

Übers Jahr entstehen den Eltern dadurch gewisse Kosten, die
dem Verein „gespendet“ werden. Eine Erstattung dieser Kosten
können sich wohl die meisten Vereine nicht leisten.

Aber: Könnte der Verein für diese Art Spende eine
Spendenbescheinigung ausstellen?
Dadurch würden dem Verein keine Kosten entstehen, und man
könnte vielleicht mehr Eltern motivieren, den Verein auf diese
Weise zu unterstützen.

Angenommen, dieser Verein ist gemeinnützig, d. h. es werden für Geld- und Sachspenden durchaus Spendenbescheinigungen ausgestellt - allerdings bisher noch nicht für „Eltern-Fahrten“.
Wäre das rechtlich möglich?

Mit interessierten Grüßen
Dirk

wieso sollte das nicht für "normale Sportvereine " gelten?
Die bei uns im Ort sind alle als gemeinnützig anerkannt.
#Gruß
haWeThie

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Hallo
Grundvoraussetzung ist, dass Spenden freiwillig sind - sonst gilt das nicht.

Verfahren:

  • in der Satzung oder einer Finanzordnung muss geregelt sein, dass und an wen und warum Fahrtkostenersatz gezahlt wird.
  • der Verein muss in der Lage sein, diesen auch wirklich zu zahlen
  • der Zahlungsemfänger muss freiwillig ´den Verzicht erklären (und freiwillig heißt hier wirklich freiwillig)
  • dann darf eine Spendenquittung „Verzicht auf Aufwandsersatz“ ausgestellt werden.

auf alle Fälle empfehle ich, das Finanzamt zu fragen, bevor da was schief läuft.

Gruß
HaWethie