viele Sportvereine sind darauf angewiesen, dass sich immer genügend Eltern finden, die die Kinder zu sportlichen Wettkämpfen fahren.
Übers Jahr entstehen den Eltern dadurch gewisse Kosten, die dem Verein „gespendet“ werden. Eine Erstattung dieser Kosten können sich wohl die meisten Vereine nicht leisten.
Aber: Könnte der Verein für diese Art Spende eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Dadurch würden dem Verein keine Kosten entstehen, und man könnte vielleicht mehr Eltern motivieren, den Verein auf diese Weise zu unterstützen.
Mir ist nicht bekannt, welche Voraussetzungen hier gegeben sein müssen.
Angenommen, in der Vereinssatzung fände sich folgende Passage:
„§ 3 - Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigste Zwecke“ der Abgabenverordnung (AO 1977).“
Ich nehme an, das sagt noch nichts darüber aus, ob der Verein beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist?
viele Sportvereine sind darauf angewiesen, dass sich immer
genügend Eltern finden, die die Kinder zu sportlichen
Wettkämpfen fahren.
Übers Jahr entstehen den Eltern dadurch gewisse Kosten, die
dem Verein „gespendet“ werden. Eine Erstattung dieser Kosten
können sich wohl die meisten Vereine nicht leisten.
Aber: Könnte der Verein für diese Art Spende eine
Spendenbescheinigung ausstellen?
Dadurch würden dem Verein keine Kosten entstehen, und man
könnte vielleicht mehr Eltern motivieren, den Verein auf diese
Weise zu unterstützen.
Angenommen, dieser Verein ist gemeinnützig, d. h. es werden für Geld- und Sachspenden durchaus Spendenbescheinigungen ausgestellt - allerdings bisher noch nicht für „Eltern-Fahrten“.
Wäre das rechtlich möglich?