Hallo Leute,
kann man als Student die Fahrtkosten zur Uni mit dem eigenen Auto geltend machen ?
Wie hoch ist der Kilometersatz ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß Jürgen
Hallo Leute,
kann man als Student die Fahrtkosten zur Uni mit dem eigenen Auto geltend machen ?
Wie hoch ist der Kilometersatz ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß Jürgen
Hi Jürgen,
ganz einfacher Grundsatz:
Wer keine Einnahmen hat, kann auch keine Ausgaben geltend machen.
Gruß
Peter
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Hallo Peter,
…und wenn ich aber einen Job habe und auch Steuern zahle ??
Gruß Jürgen
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Hallo Peter,
…und wenn ich aber einen Job habe und
auch Steuern zahle ??Gruß Jürgen
Ausgaben sind grundsätzlich immer der Einkunftsart zuzuordnen, wo sie entstanden sind. Da Du bei der Uni wahrscheinlich keine Einnahmen erzielst, kannst Du auch keine Ausgaben geltend machen.
Ausnahme: Du hast einen Job an der Uni, dann sind die Fahrtkosten natürlich Werbungskosten.
Gruß
Peter
Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allen Dingen eines: Handelt es sich bei Deinem Studium um Deine erste Berufsausbildung oder um eine berufliche Weiterbildung? Nur im letzteren Fall können die tatsächlichen Kosten für die Fahrt geltend gemacht werden. Ist es Deine erste Berufsausbildung so kannst Du lediglich einen Werbepauschbetrag in Höhe von 1800 DM ansetzen bei Deinem Lohnsteuerjahresausgleich. Den mußt Du aber auch belegen können, z.B. anhand eines Fahrtenbuches. Du kannst Deine Aufwendungen auch belegen, indem Du angibst, an welchen Tagen während der Vorlesungszeit Du in der Regel zur Uni gefahren bist (Vorlesungsverzeichnis).
In jedem Fall macht das Ansetzen eines Pauschbetrags natürlich nur dann Sinn, wenn auch Steuern zu zahlen sind, bzw. ein Einkommen erzielt wurde, das über dem Existenzminimum von zur Zeit ca. 13000 DM per anno liegt. Liegen Deine Einnahmen nämlich darunter, zahlst Du sowieso keine Steuern und kannst dann auch nichts absetzen.
Gruß
Markus Bönig
Dipl.-Kfm.
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…und die Kilometerpauschale?
…vielen Dank…aber wie hoch ist denn die Kilometerpauschale ?..und gibt es verschiedene Pauschalen ?
Gruß Jürgen
Erste Berufsausbildung (wenn keine Lehre vorab, dann erstes Studium):
Fahrtkosten zur Hochschule als Werbungskosten geltend machen, Pauschale DM 0,52/km, und zwar hin u.zurück (also einfache Entfernung mal zwei mal Pauschale pro Anfahrt).
Fahrtkosten zum Arbeitgeber sind ebenfalls Werbungskosten, hier gilt eine Pauschale von DM 0,70/km, aber nur einfach (also einfache Entfernung mal Pauschale pro Anfahrt).
Macht natürlich nur Sinn, wenn Deine Werbungskosten insgesamt dadurch den Pauschbetrag von DM 2000.- übersteigen. Und vergiss nicht, Deine Fachbücher, Kopierkosten (Skripte), Computer, Drucker etc. abzusetzen, geht alles!
Falls es bereits Dein zweites Studium ist oder das Studium nach der Lehre:
Fahrtkosten zur Hochschule als Sonderausgaben (Aus-/Weiterbildungskosten) geltend machen, geht dann allerdings nur bis maximal DM 1.800.-, der Rest „verfällt“.
Bei mir hat das bisher immer wunderbar funktioniert, bei meinem ersten Studium hatte ich jährlich immer über DM 4.000.- allein an Fahrtkosten zur Hochschule als Werbungskosten abgesetzt. Falls es beim ersten Steuerbescheid nicht akzeptiert wird, nicht beirren lassen und Einspruch schreiben. Ich hab schon mehrfach erlebt, dass die beim Finanzamt manches einfach ignorieren, aber nach einem gepfefferten Einspruch klappt es dann doch.
Also, viel Spass beim Geldeintreiben…
Timo Woehler
Vielen Dank !!
Hallo Timo,
vielen Dank für die Informationen. Ich denke, dies hilft mir sehr weiter.
Gruß Jürgen
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