Hallo,
angenommen, ein Steuerpflichtiger ist Angestellter und nebenberuflich freiberuflich selbständig tätig. Er fährt nun zu einem Kongress (für seine Angestelltentätigkeit wichtig) in eine große Stadt, in der er auch Kunden seiner Selbständigkeit hat, und trifft diese Kunden auch zu Vertragsgesprächen.
Dann hat er ja nur einmalig die Hin- und Rückfahr-Kosten zur besagten Stadt. Diese könnten wg.Kongress als WerbK genommen werden bzw. wg. Kundengesprächen als Betriebsausgaben.
Ich gehe bislang davon aus, dass hier eine Entscheidung getroffen wird und die Fahrtkosten entweder als WerbK oder als Betriebsausgabe verbucht werden.
Ein Kollege meinte nun, da die km-Pauschale in den WerbK ja auch anzusetzen sei, wenn gar keine Kosten angefallen/nachweisbar sind (z.B. bei Mitnahme in einem Auto durch Kollegen), können sehr wohl die Kosten als Betriebsausgabe und als WerbK via km-Pauschale angesetzt werden.
Ist das korrekt?
Vielen Dank im voraus
und viele Grüße
Frank
Hallo,
die Fahrt wurde nur EINMAL durchgeführt, also kann sie auch nur EINMAL geltend gemacht werden.
Gruß
Lawrence
Danke für die Antwort - eben das ist ja auch meine Meinung.
Der Kollege meinte nun eben, wenn zB 4 Personen in einem PKW zur Arbeit fahren, können alle 4 die Fahrt via Entf.pauschale geltend machen, also 4x Kosten obwohl nur 1x Kosten angefallen. Analog dazu will er die andere Fahrt auch sehen.
Ich gehe davon aus, dass es bei der km-Pauschale in diesem Falle nicht so geht - aber wo kann ich ihm das ggf. belegen, damit er mir das nicht einfach glauben muss (bzw er mich notfalls korrigieren kann, er ist ja auch der Überzeugung, Recht zu haben…)
Viele Grüße
Frank
Hallo,
letzlich hat der Kollege mit dem Wort „Entfernungspauschale“ schon die Fundstelle genannt.
Er vergleicht hier nämlich Äpfel mit Birnen.
Fahrten eines Selbständigen zum Kunden oder eines Angestellten zu einer Fortbildung fallen nicht unter die Entfernungspauschale sondern unter die Reisekosten.
Für Reisekosten ist aber, im Gegensatz zur Entfernungspauschale, ein tatsächlicher Aufwand notwendig und der ist hier nur einmal angefallen.
Gruß
Lawrence