Fahrtkosten als Werkstudent?!

Hallo Allerseits,

ich bin als Student bei einem Unternehmen beschäftigt, dass ca 200km von meinem Studienort entfernt liegt. Bisher wurden mir meine Fahrtkosten pauschal als Aufwandsentschädigung erstattet. Dies geht ab 2004 wohl so nicht mehr und ich suche mit der Personalabteilung nach anderen Möglichkeiten.

Beide Seiten sind sich darüber einig, dass der Lohn nicht erheblich steigen darf aber mir Fahrtkosten erstattet werden müssen, damit ich nicht drauf zahle um zu arbeiten…

Beleggebundene Abrechnung geht nicht, da mein Hauptwohnsitz nicht Studienort ist, sondern nur 20km vom Arbeitsort entfernt ist - Hintergrund ist die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber.

Wohnortwechsel geht auch nicht, da sonst das Kindergeld wegfällt und mir da auch 154,- € fehlen…

Also suchen wir nach einer Lösung wie die Firma mir Fahrtkosten legal erstatten kann und ich weiterhin so arbeiten und studieren kann wie bisher.

Wie sieht es aus mit einem Werkstudentenvertrag, in dem die Firma sich erklärt mein Studium zu fördern?

Vielen Dank für Eure Hilfe…
:wink: Christian

Hallo christian

Ich frage mich gerade, warum dir das Kindergeld gekürzt werden soll, nur weil du den Wohnort wechselst.
Die Zuständigkeit geht dann doch einfach nur auf eine andere Familienkasse über, aber an dem Anspruch auf Kindergeld ändert sich doch nichts. Jedenfalls war das bei mir so.

Oder was ändert sich bei dir, daß du dann plötzlich den Anspruch verlieren sollst?

Grüße
Novalee

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Hallo zusammen,

Ich frage mich gerade, warum dir das Kindergeld gekürzt werden
soll, nur weil du den Wohnort wechselst.
Die Zuständigkeit geht dann doch einfach nur auf eine andere
Familienkasse über, aber an dem Anspruch auf Kindergeld ändert
sich doch nichts. Jedenfalls war das bei mir so.

auf dem Antrag zum Kindergeld gibt es nur ein Kreuz für dauerhaft nicht mehr im Elternhaus lebende Kinder. Wenn man also zum Zwecke des Studiums an den Studienort zieht ist das kein Grund, dass einem das Kindergeld nicht gewährt wird. Kindergeld bekommst ja auch eigentlich nicht du sondern deine Eltern, somit dürfte sich meines Wissens nicht mal was an der zuständigen Familienkasse ändern (lass mich aber auch gerne von anderem überzeugen)

Gruß
Carmen

Hallo Carmen

Sehe ich genauso, bei mir war es nur bei einer
Sachbearbeiterin (Aushilfe) so, daß die mich an die Familienkasse an meinen Ort verweisen wollte, weil das ja dann für mich zuständig ist, aber das war auch nur eine Ausnahme.
Ansonsten gilt, die Familienkasse, am Wohnort der Eltern ist für solche Sachen zuständig, da die Eltenr das Geld ja normalerweise beziehung und auch zustimmen müssen, wenn es an das Kind ausgezahlt werden soll.
So wurde mir das jedenfalls von meiner Sachbearbeiterin erklärt und so ist es auch logisch.

Grüße
Novalee

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Hallo Nochmal…

mir ist gesagt worden, so fern von meinem Lohn / Gehalt steuerliche Abzüge gemacht werden muss ich / müssen meine Eltern gesondert nachweisen, dass ich Kindergeldberechtigt bin. Und das ginge dann immer erst rückwirkend, nach dem ich meinen EStJahresausgleich gemacht habe… Voraus - also monatlich würde dann kein Kindergeld mehr gewährt… wenn das nämlich dann so ist, stimmt der finanzielle Rahmen dann nicht mehr.

Unabhängig davon - Thema Werkstudtent… Wie kann man ein betriebliches Interesse begründen? Muss da ein Lehrstuhl oder sonst eine Instituition der Uni mit der Firma einen „Vertrag“ oder sonst eine Abmachung abschließen?

TFH
:wink: Christian