Hallo, ich arbeite seit 2 Jahren über eine Agentur für die gleiche Firma. Ich habe gehört, wenn ich als Leiharbeiten eingestellt bin, kann ich der Weg zur Arbeitstätte und zurück von Steuer absetzen. Stimmt das, wenn es immer nur eine Arbeitsstätte ist?
Servus,
nein - man kann Werbungskosten nicht „von der Steuer absetzen“: Sie verringern nur das zu versteuernde Einkommen, nicht (in gleicher Höhe) die Einkommensteuer.
Ja, sowohl Kosten für die Fahrt zur ersten Arbeitsstätte als auch Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten lassen sich als Werbungskosten geltend machen, hin und zurück und wohin man auch sonst fährt. Die ersten mit 30 Cent / Entfernungskilometer, die anderen mit 30 Cent / gefahrenem Kilometer.
Bei Leiharbeit handelt es sich um eine sogenannte „Auswärtstätigkeit“, damit lassen sich die Fahrtkosten zum Einsatzort mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten ansetzen. Man muss halt schauen, dass man das auch richtig in die ESt-Erklärung reinschreibt, sonst wird das nichts.
Achtung! Dass die Banditen trotz Hungerlöhnen noch einigermaßen was „netto“ auszuzahlen haben, kommt daher, dass sie die Wegekosten bereits mit den monatlichen Abrechnungen steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzen. Erwarte Dir also keine Wunder von dem Ansatz in der Steuererklärung - das geht Null auf Null eben auf.
Schöne Grüße
MM
super, danke schön. Ich habe mich falsch ausgedrückt natürlich .Ich habe in LSTB in Feld 18 auch schon von AG - pauschlabesteuerte AG Leistungen zwichen Wohnung und Arbeitstätte. Deshalb habe ich Angst, das Finanzamt sagt, ich kann nur die einfache Wege absetzen. Sonst weiss ich, wo ich es beantrage. Danke nochmal