Stimmt es, dass durch die Umsetzung der Inklusion in Kindergärten/Schulen die Fahrtkosten von Kindern mit Behinderungen nicht mehr übernommen werden und nun selbstgetragen werden müssen, da nun jedes Kind möglichst im Wohnort zum Kindergarten bzw zur Schule gehen soll?
Die jetzigen Heilpädagogischen Kindergärten- die aus der Sicht der Inklusionsvertreter die Kinder mit Behinderung immer noch vom Bildungssystem separieren,sollen nun zu integrativen Kindergärten umstruktuiert werden. Damit werden auch diese Einrichtungen zu Regeleinrichtungen und demnach werden die Kosten für Therapien und die Fahrtkosten nicht mehr übernommen?
Stimmt das oder gibt es doch noch Wege, das die Kosten für Therapien und Fahrtkosten übernommen werden können?