Hallo,
wie sieht die Abrechnung der Fahrtkosten in der Steuererklärung bei folgendem Sachverhalt aus:
Der AN ist in der inaktiven Alterszeit. Darf also jetzt nur noch 400 Euro dazuverdienen.
Er hat die Möglichkeit, bei seinem bisherigen Arbeitgeber (also der Arbeitgeber, bei dem die inaktive Alterszeit läuft) einige Stunden zu arbeiten und auch bei einigen anderen Arbeitgebern.
Aus diesem Grunde meldet er ein Gewerbe an und rechnet alle Einnahmen aus diesen Beschäftigungen mit einer Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt ab.
Wie steht es mit den Fahrtkosten zu seinem bisherigen Arbeitgeber.
Sind das Betriebsausgaben?
Oder wird hier, da ja diese stundenweise Beschäftigung über drei Monate andauert, ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis gesehen und die Fahrtkostenabrechnung wie bei einem Arbeitnehmer (21 km nicht) vorgenommen?
Vielen Dank für jede Ino
Grüße
Georg