Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit / Pendlerpauschale

Hallo,

es wird folgender Fall angenommen:

Arbeitnehmer (AN) hat eine regelmäßige Arbeitsstätte A. Darüber hinaus werden laut Arbeitsvertrag (AV) auch mehrtägig oder mehrere Wochen am Stück andere Arbeitsstätten aufgesucht, die im Arbeitsvertrag explizit benannt sind. Darüber hinaus sucht der AN auch im AV nicht explizit aufgeführte Arbeitsstätten auf, die einen mehrtägigen oder einen mehrwöchigen Hotelaufenthalt mit täglichem Pendeln zu einer Baustelle (BS) erfordern.

Der AN führt die anfallenden Fahrten zu den Arbeitsstätten je nach Entfernung und Dauer mit einem zu diesem Zwecke überlassenen Dienstfahrzeug (DF) oder mit seinem Privatfahrzeug (PF) aus.

Wie sind in den folgend aufgeführten Fällen die Fahrten bei der Einkommenssteuererklärung anzusetzen?

Fall 1: AN fährt morgens nach A und abends nach hause mit  PF —> selbstredend normale Pendlerpauschale 0,3€ einfacher Weg.

Fall 2: AN fährt morgens eine der im Arbeitsvertrag genannten Arbeitsstellen mit PF an und abends nach Hause —> 0,3€/km einfacher oder tatsächlicher Weg?

Fall 3: AN fährt morgens eine im AV nicht genannten Arbeitsstätten mit PF an und abends nach Hause —> 0,3€/km einfacher oder tatsächlicher weg?

Fall 3: AN fährt mit DF zu einem Hotel und pendelt unter der Woche zwischen Hotel und BS hin und her —> kann hier die tägliche Fahrt trotz Nutzung eines DF analog zur normalen Entfernungspauschale geltend gemacht werden? Wird die regelmäßige Arbeitsstätte aufgesucht spielt bei der Entfernungspauschale das tatsächlich verwendete Verkehrsmittel ja auch keine Rolle? Oder gilt dies explizit nicht bei Nutzung eines überlassenen DF, das der AN nicht als Einkommen versteuert?

Fall 4: AN fährt mit PF zu einem Hotel und pendelt unter der Woche zwischen Hotel und BS hin und her —> Können für die täglichen Fahrten hier die 0,3€ pro gefahrenem Kilometer oder pro km einfachen Weges angesetzt werden?

Vielen Dank im Voraus

Gruß