Hallo,
ich habe eben in einem Lohnlexikon gelesen, dass man Auszubildenden Fahrtkosten nach den Vorschriften der Dienstreisen auszahlen kann, und zwar sowohl Wohnung-Arbeit als auch Wohnung-Berufschule. Zur Schule war mir bekannt, aber auch Wo-Arbeit?
Das würde dann bedeuten, dass ich die Fahrten zur Berufschule und die tägliche Fahrt zur Arbeit steuer- und sv-frei auszahlen kann? Auch noch 2007?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Mimmi