Fahrtkosten bei Auszubildenden

Hallo,

ich habe eben in einem Lohnlexikon gelesen, dass man Auszubildenden Fahrtkosten nach den Vorschriften der Dienstreisen auszahlen kann, und zwar sowohl Wohnung-Arbeit als auch Wohnung-Berufschule. Zur Schule war mir bekannt, aber auch Wo-Arbeit?

Das würde dann bedeuten, dass ich die Fahrten zur Berufschule und die tägliche Fahrt zur Arbeit steuer- und sv-frei auszahlen kann? Auch noch 2007?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Mimmi

Für Azubis gelten die selben Regteln wie für „normale“ Arbeitnehmer! Berufsschule sind Dienstreisen (soweit kein Blockunterricht) wenn eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt sind Fahrtkostenerstattungen erst ab dem 21 Kilometer möglich.

Schwede