Hallo,
meine nachfolgende Frage bezieht sich auf die Beihilfeverordnung für Beamte in Niedersachsen. Es gibt zwar die Webseite
http://www.nlbv.niedersachsen.de/master/C56642050_N5…,
aber ich finde die Antwort auf meine Frage nicht. In den grundlegenden Dingen sind sich die Behilfeverordnungen der Länder doch ohnehin gleich. Vielleicht weiß jemand die Antwort und kann vielleicht sogar eine Stelle nennen, wo das nachlesbar ist?
Da muss jemand, weil bei ihm unerwartet eine heftige Allergie aufgetreten ist, sich einem Allergietest unterziehen, die nur in der Medizinischen Hochschule einer benachbarten Großstadt durchführbar ist. Hierfür muss er dreimal anreisen, jedes Mal kostet es 20 EU. Wird das erstattet?
Gruß und Dank im Voraus
Carsten