Fahrtkosten bei bezahltem Praktikum

Hallo

Ich bin zur Zeit Harz 4 emfänger. Ab 1. April nehme ich ein bezahltes Praktikum auf. Hierfür muss ich jeden Tag 120 km fahren.

Für das Praktikum bekomme ich 500 Euro.

Meine Frage ist nun, da die 500 Euro ja angerechnet werden, bekomme ich eine Fahrtkostenerstattung? Bzw greift hier § 53 SGBIII?

Danke für eure Antworten

Hallo,
sorry, aber das ist SGB (Hartz IV) spezifisch, da kann ich leider nicht helfen !

mojen Stampede hier,

als erstes rate ich dir der arge beid zu sagen das du einen fahrkosten rückerstattungsantrag stellen möchtest und das bevor du denn ersten arbeitstag beginnst, denn rückwirkent kann man die fahrtkosten nicht zurück erstatet bekommen.
Auf jedenfall vorher bescheid sagen und antrag stellen sehr sehr wichtig.
Fakt ist das 120 km am tag eindeutig zu viel sind und du die kosten nicht mit denn 500 euro abdecken und gleichzeitig davon leben kannst, somit liegst du völlig richtig damit dich auf denn §53 SGB3 zurück zu greifen. Ich würde mich an deiner stelle bei einem sacharbeiter vor sprechen der für vorschüsse zu ständig ist ihm alles da legen und ihm klar machen das du diesem praktikum sonst nicht nach gehen kannst und gleich zeitig auch abklähren das es für die gesamte dauer des praktikum sein muss du aber wöchentlich alle fahrkosten nachweisse für die woche donnerstags abgibst und somit das darlen wieder benötigst.

ich denke mal man weiss mit was für leuten man bei der arge zu tun hat und das es richtig nerven kann.

ich hoffe ich konnte dir behilflich sein…

daach

Ja es steht dir auf jeden Fall Geld zu und zwar monatlich, es wird allerdings nicht viel sein ich bin bei dem Satz von 20cent pro KM.Und die 500Euro dürfen dir nicht ganz angerechnet werden.100euro Freibetrag plus 20%.