Hallo,
Folgender Fall:
Es geht um die doppelte Haushaltführung.
Es müssen die Fahrtkosten angegeben werden. In der Anleitung zur Steuererklärung steht „Auf die Art des genutzten Verkehrsmittel kommt es nicht an“. In anderen Foren steht: „ebenfalls nicht nachweispflichtig ist der Fahrtkostenersatz für eine wöchentliche Familienheimfahrt“ .
1.Kann man wirklich 500km*0,30Cent eingeben ohne was nachweisen zu müssen? (Welche Unterlagen werden vom Finanzamt verlangt?).
2.Warum sollte man extra Kosten für erste und letzte Fahrt eingeben?
3.Wenn man in Zeile 77(von Arbeitgeber Steuerfrei ersetzt) 200 Euro angibt, heisst es, dass man auch 200 weniger von Steueramt kriegt?
- Kann man auch die Praxisgebühr absetzen, sowie die Krankenversicherung?
Hallo,
1.Kann man wirklich 500km*0,30Cent eingeben ohne was
nachweisen zu müssen? (Welche Unterlagen werden vom Finanzamt
verlangt?).:
theoretisch ist eine Fahrt wöchentlich abzugsfähig. Wenn nun aber tatsächlich 52 Fahrten x 500 Km angegeben werden, so ist es ratsam, den Km-Stand des Kfz zu dokumentieren und die Tankbelege aufzubewahren. Schließlich beantragt man dann berufliche Fahrten 1000 Km (hin+zurück) x 52 = 52.000 Km. Diese Jahresfahrleistung muss gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.
2.Warum sollte man extra Kosten für erste und letzte Fahrt
eingeben?:
weil die erste und letzte Fahrt nach Reisekostengrundsätzen, also mit einer höheren Km-Pauschale abzugsfähig sind.
3.Wenn man in Zeile 77(von Arbeitgeber Steuerfrei ersetzt) 200
Euro angibt, heisst es, dass man auch 200 weniger von
Steueramt kriegt?:
Nein, das heißt, dass man dann 200 Euro weniger Ausgaben hat. Diese 200 Euro wirken sich über den persönlichen Steuersatz des Antragstellers
aus.
- Kann man auch die Praxisgebühr absetzen, sowie die
Krankenversicherung?:
Ja, Praxisgebühr unter außergewöhnliche Belastungen, KV unter Sonderausgaben
Gruß
Lawrence