Hallo,
habe mal eine Frage zu der Fahrtkostenberücksichtigung bei der GbR. Wie wäre es zu berücksichtigen, wenn an einer GbR 4 Gesellschafter beteiligt sind und diese jeweils mit ihren privaten Pkw´s zu den Kunden fahren? Die Kfz-Kosten sollen mit 0,30 € von Seiten der GbR abgegolten werden. Wie muss ich die Kosten in der GbR (Guv) verbuchen?
Servus,
da die „Erstattung“ im Innenverhältnis erfolgt, handelt es sich nicht um Betriebsausgaben bzw. Aufwendungen der GbR, sondern um Sonderbetriebsausgaben der einzelnen Gesellschafter. Die werden nicht in der GuV bzw. Überschussrechnung, sondern auf entsprechenden Privatkonten ausgewiesen („Privat an Privat“, aber mit geeigneter Struktur) und steuerlich erst auf der Ebene der Feststellungserklärung geltend gemacht.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
danke erst mal für die Antwort, das würde dann bedeuten, dass ich in der GuV überhaupt keine Fahrtkosten ansetzten darf. Wenn ich aber einen hohen Gewinn hätte und meinen Gewinn senken wollte, müsste ich ein Fahrzeug für die GbR kaufen um dann die Kosten in der GbR GuV gelten zu machen? Dann könnte ich ja auch AfA usw. für das Fahrzeug geltend machen.
Servus,
wir bewegen uns hier auf der Kante der Regeln - ich erinnere an FAQ:1129
„Gewinn der GbR senken“ ist, wenns um die ESt geht, kein sinnvolles Ziel. Sinnvoll wäre dann „Einkünfte der Gesellschafter möglichst niedrig ausweisen“.
Und auf die Einkünfte der Gesellschafter haben Sonderbetriebsausgaben genau die gleiche Auswirkung wie Betriebsausgaben/Aufwand der GbR. Die 30 Cent/km bleiben 30 Cent/km, und wenn sie zutreffend angesetzt sind, mindern sie die Einkünfte der Gesellschafter.
Wenn die GbR ein Fahrzeug kauft, wird dieses bei der GbR ausgewiesen, das ist richtig. Wobei da bei mehreren Gesellschaftern unbedingt ein Fahrtenbuch geführt werden sollte, sonst gibts Zores mit der pauschalen Bewertung der Privatnutzung.
Schöne Grüße
MM