Fahrtkosten bei Freiberuflern

Ein Freiberuflicher nimmt einen Auftrag an, bei dem der Ort der Erfüllung ca. 120km vom Wohnort entfernt liegt. Insgesamt fährt er 22 mal hin und zurück. Er will diese Fahrtkosten bei der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen.

Gelten dort die gleichen Sätze wie bei der nichtselbstständigen Arbeit (30cent pro Entfernungskolometer) oder sogar die vollen gefahrenen Kilometer (Dienstreise)?

Wie müssen diese nachgewiesen werden? Müssen sie das, wenn Wohn- bzw. Erfüllungsort bewiesen werden können?

Wirken sich Fahrtkosten evtl. mindernd auf die Umsatzsteuer aus? Schließlich wird für Benzin ja auch Vorsteuer bezahlt.

Wär schön, wenn da jemand mit Erfahrungwas zu sagen könnte, denn im Netz finde ich gar nix.

Gruß

Henning

Hallo Henning,

für die Fartkosten leg ich meiner Einkommenssteuererklärung eine Aufstellung mit Datum, Start (mein Büro), Zielort, Firma, Gesprächspartner und gefahrene Kilometer bei.

Pro KM setze ich 30 Cent an.

Gruß, Christian

PS: Gewinn- und Verlustrechnung musst du als Freiberufler gar nicht machen.

Ein Freiberuflicher nimmt einen Auftrag an, bei dem der Ort
der Erfüllung ca. 120km vom Wohnort entfernt liegt. Insgesamt
fährt er 22 mal hin und zurück. Er will diese Fahrtkosten bei
der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen.

Denk auch an die Verpflegungspauschalen bei mehr als 8:00h geschäftlicher Fahrt :smile:

ab 8 h: 6,00 €,
ab 14 h: 12,00 €,
für 24 h: 24,00 €

Gruß
JoKu

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Du mit dem privaten PKW fährst, der nicht der Firma zuzurechnen ist? Dann kannst Du die Vorsteuer für Benzin nicht bei der Umsatzsteuer absetzen, sondern nach wie vor nur den pauschalen Verschleiß von 30ct. Dieser Betrag kann dann in der EÜR als Reisekosten angesetzt werden. So mache ich es zumindest und habe noch keine Beanstandung vom Finanzamt erhalten. Wie schon gesagt, muß man dann einen einfachen Fahrtennachweis führen. Den wollte das Finanzamt aber noch nie sehen. Für alle Fälle lege ich den aber natürlich immer ab.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kein Fahrtenbuch?
Hallo,
da bin ich jetzt doch übberascht: ein einfacher Fahrtennachweis genügt bei geschäftlicher (freiberuflicher) Nutzung eines privaten PKWs? Ich dachte eigentlich, dass ein Fahrenbuch unumgänglich ist…

Verwirrte Grüße
Ayla

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Du mit dem privaten PKW fährst,
der nicht der Firma zuzurechnen ist? Dann kannst Du die
Vorsteuer für Benzin nicht bei der Umsatzsteuer absetzen,
sondern nach wie vor nur den pauschalen Verschleiß von 30ct.
Dieser Betrag kann dann in der EÜR als Reisekosten angesetzt
werden. So mache ich es zumindest und habe noch keine
Beanstandung vom Finanzamt erhalten. Wie schon gesagt, muß man
dann einen einfachen Fahrtennachweis führen. Den wollte das
Finanzamt aber noch nie sehen. Für alle Fälle lege ich den
aber natürlich immer ab.