Hallo an alle Experten,
es geht um folgendes Problem:
Die eigene Wohnung wird von der Kindergeldkasse nicht anerkannt, da der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer im Haus der Familie ist.
Der Lebensmittelpunkt befindet sich jedoch am Ort der Familie - 50km weg vom Arbeitsplatz und dem Zweitwohnsitz.
Nun ist die Frage: Welche Fahrtkosten kann man geltend machen? Die tatsächlichen Fahrtkosten die entstehen, wenn das Kind 1x - 2x die Woche nach Hause kommt oder die fiktiven Fahrtkosten zum Sitz der Familie, wenn das Kind an jedem Arbeitstag nach Hause kommt.
Bei ersterem wäre schon das Problem, das dies nie nachgezählt, geschweige denn aufgezeichnet wurde.
Viele Grüße und vielen Dank
Christian
Hallo ,so wirklich habe ich da keine Ahnung ,mein Sohn war in der Lehre 480Km weit weg und konnte nur einmal im Monat kommen und hatte auch nur ein Zimmer in einer WG ,und bekam eine Jahreskarte für die Bahn bezahlt !
Sonst kann ich nix mit bestimmtheit sagen tut mir Leid !
Weigelt
Vielen Dank für die Antwort 
Hallo Christian,
die Fahreten von deiner Unterkunft sind sogenannte Familienheimfahrten.
Da müssen mind 24. im Jahr durchgeführt werden aber höchstens eine pro Woche (so war es als ich noch das Kindergld bearbeitet habe).
Also einfach der Familienkasse eine Auflistung zur Verfügung stellen mit den Angaben, wie du gefahren bist. Mit Datum und den km…
Wenn du natürlich nicht mehr selbst weißt wann du gefahren bist ist es schwer es der Familienkasse glaubhaft zu machen. Denn nicht alles muss nachgewiesen werden. Es sei denn es wurde ein Fahrtenbuch von dir verlangt!
MfG
Maunzerle
Hallo an alle Experten,
es geht um folgendes Problem:
Die eigene Wohnung wird von der Kindergeldkasse nicht
anerkannt, da der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer im Haus der
Familie ist.
Der Lebensmittelpunkt befindet sich jedoch am Ort der Familie
- 50km weg vom Arbeitsplatz und dem Zweitwohnsitz.
Nun ist die Frage: Welche Fahrtkosten kann man geltend machen?
Die tatsächlichen Fahrtkosten die entstehen, wenn das Kind 1x
- 2x die Woche nach Hause kommt oder die fiktiven Fahrtkosten
zum Sitz der Familie, wenn das Kind an jedem Arbeitstag nach
Hause kommt.
Bei ersterem wäre schon das Problem, das dies nie nachgezählt,
geschweige denn aufgezeichnet wurde.
Viele Grüße und vielen Dank
Christian
Hallo Christian,
ich habe deine Anfrage nicht wirklich verstanden, bzw. den genauen Zusammenhang. Ich kann dir aber allgemein antworten…
Also, du hast eine eigene Wohnung am Ort der Ausbildung? Diese ist aus Ausbildungsgründen nötig?
Dann kannst du bei den erhöhten Werbungskosten eben die mtl. Miete ansetzen und regelmäßige Heimfahrten in Km, wenn du mit dem Auto fährst oder eben die tatsächlichen Kosten mit öffentlichen Verkehrsmittel.
Wenn du zuhause im Elternhaus wohnst und jeden Tag zum Ausbildungsort pendelst, eben die tatsächlichen Km oder eben tatsächlichen Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese müssen aber in Form der Fahrkarten nachgewiesen werden.
Ich hoffe, dir damit evtl. geholfen zu haben. Ansonsten kannst du auch alles im Merkblatt nachlesen.
Gruß
juliatimlea
Hallo juliatimlea,
danke für deine Antwort.
Du hast den Sachverhalt richtig verstanden. Leider erkennt die Kindergeldkasse
die Wohnung nicht an - keine Doppelte Haushaltsführung.
Viele Grüße
Christian
Hallo Christian,
ich verstehe die Frage nicht ganz. Die Familienkasse erkennt doch nur den einen Wohnsitz an oder habe ich Dich da falsch verstanden? Somit kannst Du doch nur die Wege von dort aus berechnen. Alles andere würde für mich keinen Sinn machen.
Gruß
Dany
Hallo Dany,
ich denke es kommt darauf an, was man unter „anerkennen“ versteht.
Würde die Familienkasse die Wohnung „anerkennen“ - also als doppelte
Haushaltsführung - dann müssten Sie auch die Mietausgaben anerkennen.
Eben dies tun Sie nicht, da der Erstwohnsitz aus einem Zimmer im Haus des
Familienwohnsitzes liegt.
Viele Grüße
Christian
Hallo Christian,
solltest Du angegeben haben, dass Du in der Wohnung (auch, wenn sie nicht anerkannt wurde) unter der Woche lebst, wäre es sehr unglaubwürdig, wenn Du Fahrten von Deinem Erstwohnsitz angibst.
Somit bleibt wohl nichts anderes übrig als die Wege vom nicht anerkannten Zweitwohnsitz anzugeben. Versuche vielleicht erneut den Zweitwohnsitz anerkennen zu lassen.
Gruß
Dany
Hallo,
hast du gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt?
Ich hoffe doch!
Also nach meinem Wissenstand ist das eigentlich eindeutig. Zumindest die Mietkosten MÜSSEN berücksichtigt werden! Vielleicht gibt es Probleme bei den Heimfahrten? Kann ich mir aber auch nicht wirklich vorstellen…
Hast du am Ausbildungsort denn auch noch Fahrtkosten?
Die müssen auch anerkannt werden.
Oder ist dein Gesamteinkommen so hoch, dass auch die erhöhten Werbungskosten nicht ausreichen, um unter die Einkommensgrenze zu kommen.
Ich kann diesen Fall so nicht nachvollziehen, denn wenn du noch bei deinen Eltern gemeldet bist und regelmäßig nach Hause fährt und eben wegen der Ausbildung an einem anderen Ort wohnst, wird nach meinem Wissen auch alles berücksichtigt.
Wie genau ist denn der Wortlaut der Ablehnungsbescheides? Oder geht es gar um 2009 und deine Eltern sollen zurückzahlen?
Gruß
juliatimlea
Sorry hier kann ich nicht helfen, weil ich nicht verstehe, wieso die eigene Wohnung nicht anerkannt wird…