Fahrtkosten bei nebenberuflicher Tätigkeit als Kirchenmusiker absetzen

Hallo!

Ich mache grade meine Steuererklärung mit einer Software und dort kann man nun beim Übungsleiterfreibetrag auch Fahrtkosten absetzen. Ich habe im Internet gesucht, finde da aber immer nur das Beispiel mit dem Trainer, dessen Fahrt zu regelmäßigen Standorten wie dem Trainingsplatz nicht anerkannt wird.
Als selbstständiger Kirchenmusiker, der keiner Gemeinde fest zugeordnet ist, habe ich viele verschiedene Kirchen. Zählen diese nun auch zu regelmäßigen Standorten, wenn ich vielleicht 1-2 Mal im Monat in derselben Kirche bin?
Falls ich die Fahrtkosten absetzen kann, dann mit 30Cent/km? Und wieviel kann ich maximal absetzen?
Und was passiert, wenn ich die Fahrtkosten angebe, aber ich diese nicht erhalte? Muss ich dann Strafe zahlen, Steuern zurückzahlen, … (mache die Steuererklärung zum ersten Mal).

Vielen Dank!