Guten Tag,
würde sich der Arbeitgeber im folgenden angenommenen Fall korrekt verhalten?
- Pflegeorganisation stellt nur 400-Euro-Kräfte ein
- 400-Euro-Kräfte benutzen ihren eigenen PKW zur Fahrt zum Patienten
- Arbeitgeber zahlt keine Fahrtkosten sondern sagt er zahlt nur die Fahrten vom 1. Patienten zum 2. usw.
- die Fahrt zum 1. Patienten wäre nach Ansicht von AG die Fahrt zum Arbeitsplatz und aus eigener Tasche zu bezahlen
- die 400-Euro-Kraft kann keine Fahrtkosten bei der Steuer geltend machen da sie keine Steuer zahlt aber auch keine Stelle auf Lohnsteuer bekommt
- wer kommt für die Benzinkosten und Abnutzung des Fahrzeugs auf?
Der Wackelpudding sagt für Tips
DANKE
Hi!
Was ist im Vertrag denn als Arbeitsort vereinbart?
Gruß
Guido
Guten Tag, Guido!
Danke für Deine verständlichen Antworten, ich zweifelte bereits an meinem Verstand.
Im Arbeitsvertrag steht kein Arbeitsort drin, sondern es ist ein (wie ich jetzt begreife) 08-15 Vertrag als Minijob/Aushilfe/Student, wo als Bewerbungsort die Station vermerkt ist, die mir die Aufträge zukommen lässt, im Briefkopf steht die Postadresse des Hauptsitzes.
Es ist keinerlei Angabe dazu gemacht, wo der Einsatzort/Arbeitsort ist.
Grüße vom
Wackelpudding
Hi!
Danke für Deine verständlichen Antworten, ich zweifelte
bereits an meinem Verstand.
Das musst Du nicht, es gibt dafür andere Verstände, die besser geeignet sind…
Im Arbeitsvertrag steht kein Arbeitsort drin,
Nunja, man könnte den AG auf das NachWG aufmerksam machen, dort speziell auf den §2 Abs. 1, Satz 2 Punkt 4.
Leider lässt sich ohne genaue Details, die das Forum hier vermutlich sprengen, keine vernünftige Auskunft geben.
Etwas allgemein aber recht informativ ist dieser Link.
Gruß
Guido
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Hallo
Soooooo viele Antworten schon und fast alle beschäftigen sich mehr mit sich selber als mit der Frage…
Also:
Die Fahrtzeit ist der Schilderung zufolge als Arbeitszeit zu werten. Vielleicht könnte man daraus auch schussfolgern, daß die KM zu vergüten sind. Ggf unter Abzug der KM-Entfernung zum Firmensitz.
Aber: Bisher hast Du uns aber nicht verraten, was vertraglich zur Fahrtkostenerstattung vereinbart ist… Wäre ja nicht soooo unwichtig… Oder steht dazu im Vertrag gar nichts?
Gruß,
LeoLo
Guten Tag, Guido!
Ein Teil meiner Antworten ist verschwunden, ebenso wie die nichtssagenden Bemerkungen dazu. Wohl besser so!
Also: meinen Arbeitsvertrag habe ich immer noch nicht, wohl aber das, was ich unterschrieben habe.
Dort steht als Vertragspartner der Pflegedienst, Postadresse in der nächst größeren Stadt, die Dienststelle für die ich eingestellt wurde und die mein Ansprechpartner ist hat das Büro in einem Nachbardorf von mir.
Grüße vom
Wackelpudding
FAQ:1129
Achso, falls Du Dich wunderst, dass niemand reagiert, liegt das vermutlich daran, dass Du den Vorschalttext ignoriertest.
Also: meinen Arbeitsvertrag habe ich immer noch nicht, wohl
aber das, was ich unterschrieben habe.
Dort steht als Vertragspartner der Pflegedienst, Postadresse
in der nächst größeren Stadt, die Dienststelle für die ich
:eingestellt wurde und die mein Ansprechpartner ist hat das
Büro in einem Nachbardorf von mir.
Sorry!
Gruß
Guido
Danke
Guten Tag,
durch die Antworten zu meiner theoretischen Frage bin ich jetzt ein gutes Stück weitergekommen.
Daher danke an diejenigen, die darauf fundiert geantwortet haben.
Ein schönes Wochenende wünscht der
Wackelpudding