Hallo zusammen,
jemand wohnt die ersten 9 Monate an seinem Hauptwohnsitz noch in
seinem Elternhaus (beteiligt sich da bei der Miete) und betreibt
einen eigenen Hausstand in der Nähe des Arbeitsplatzes (300 km
Entfernung).
Bis dahin kann der Sachverhalt meiner Meinung ja nicht geltend
gemacht werden.
Im 10. Monat zieht er jedoch in seiner Heimat um in eine eigene
Wohnung. Ab diesem Zeitpunkt sollte die doppelte Haushaltsführung ja
„normal“ geltend gemacht werden können, inklusive der
Wochenendheimfahrten.
Nun zur Frage: Kann man die Wochenendheimfahrten der Monate 1-9
trotzdem absetzen, auch wenn eigentlich keine „echte“ doppelte
Haushaltsführung bestand?
Wenn ja, in welchem Teil der Einkommenssteuererklärung müsste so
etwas geltend gemacht werden?
Danke im Voraus und schöne Grüße