Hallo,
wenn man zu einem Vorstellungsgespräch eigelden wird, muss ja der potentielle Arbeitgeber die Fahrtkosten übernehmen, sofern er dies nicht ausdrücklich vorher ablehnt.
Wie ist es aber nun, wenn der Bewerber danach eine Zusage für den Job bekommt, diese aber von sich aus ablehnt (z.B. weil das Gehalt zu dürfig ist oder die Tätigkeit ihm bei genauerer Überlegung dann doch nicht gefällt)? Darf der Arbeitgeber die Erstattung dann ablehnen?
Vielen Dank für die Hilfe
Frank