Wie sieht es eigentlich mit den Fahrtkosten bei vom Arbeitsamt angeordneten Weiterbildungsmaßnahmen aus? Kann man die wenigstens partiell vom AA erstattet bekommen (wenn ja, welche Grundlage gibt es hierfür)? Hintergrund ist, bei einer Fahrtstrecke von über 20 km (einfach) und einem auf einer Teilzeitsstelle beruhenden Arbeitlosengeld würden die Fahrtkosten das Arbeitslosengeld zu einem nicht unbeträchtlichen Teil „auffressen“.
Wie sieht es eigentlich mit den Fahrtkosten bei vom Arbeitsamt angeordneten Weiterbildungsmaßnahmen aus? Kann man die wenigstens partiell vom AA erstattet bekommen (wenn ja, welche Grundlage gibt es hierfür)?
Ja, normalerweise erhält man am ersten Tag beim Schulungsunternehmen ein Formular, das man ausfüllt. Das wird dann vom Unternehmen weiter an das Arbeitsamt geleitet. Die Fahrtkosten erhält man dann vom Arbeitsamt erstattet.