ist es möglich die Fahrtkosten sowohl der beruflichen Tätigkeit als auch des nebenher absolvierenden Studiums steuermindernd als Werbungkosten geltend zu machen?
S arbeitet Vollzeit an 5 Tagen die Woche und studiert neben her in einem Zweitstudium. Dazu sucht er die Uni an 3 Tagen die Woche auf.
Gilt nun als erste Tätigkeitsstätte nur der Beruf oder zusätzlich das Studium bzw können die Fahrtkosten des Studiums geltend gemacht werden?
Ich glaube, die Antwort selber gefunden zu haben. Abzugsfähig sind die Fahrtkosten dann, wenn es sich um ein Vollzeitstudium handelt und daneben keine oder nur eine Erwerbstätigkeit mit einem
Umfang weniger als 20 h /Woche nachgegangen wird.
Im Fall des S heißt das dann wohl, dass er keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen kann, weil er neben dem Vollzeitstudium Vollzeit arbeitet.