Fahrtkosten Berufsschule

Hallo,
Person A beginnt eine Ausbildung bei Arbeitgeber B.
Arbeitgeber B möchte, dass Person A in einer anderen Stadt in die Berufsschule geht, obwohl in der Heimatstadt auch eine Berufsschule vorhanden ist.
Als Grund nannte er, dass die Schultage in der weiter entfernten Schule günstiger lägen (Donnerstag und Freitag) als in der Heimatstadt (Dienstag und Mittwoch).

Muss Person A für die Fahrtkosten selbst aufkommen? Es ist doch der ausdrückliche Wunsch von Arbeitgeber B?!
Kann Arbeitgeber B dies auch damit begründen, dass sonst kein Ausbildungsvertrag zustande kommt?

Vielen Dank schonmal im voraus!

Hallo,

Muss Person A für die Fahrtkosten selbst aufkommen?

Insofern sie keine Einigung erzielt mit dem AG, dass der was dazu zahlt: Ja.

Es ist
doch der ausdrückliche Wunsch von Arbeitgeber B?!

Tja, diesen Wunsch darf er äußern. Er vergibt die Stelle = er sitzt am längeren Hebel.

Kann Arbeitgeber B dies auch damit begründen, dass sonst kein
Ausbildungsvertrag zustande kommt?

Ja sicher kann er. Er ist doch nicht gezwungen, den Vertrag mit jemand bestimmten zu machen. Dann macht er eben den Vertrag mit jemanden, der zu der entfernten BS fährt.

MfG

Arbeitgeber B hat sich aber vor Ausbildungsbeginn bereit erklärt, Person A auch in der Heimatstadt die Berufschule besuchen zu lassen sofern sich eine Klasse zusammenfindet. Dies war schließlich auch der Fall.
Trotzdem besteht Arbeitgeber B auf den auswärtigen Schulbesuch.

Die Begründung, es kommt kein Ausbildungsvertrag zustande, hat Arbeitgeber B erst nach unterschriebenen Ausbildungsvertrag verlauten lassen.

Person A findet aber auch keine Rechtsgrundlage. Sicher, es heißt, die Fahrten zur Berufsschule müssen vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen werden.
Person A ist aber der Meinung, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des AG ein auswärtiger Berusschulbesuch stattfinden soll, dann hat auch dieser die Mehrkosten zu tragen, bzw. sollte den Auszubildenden darauf hinweisen, ob man nicht Anträge für Fahrtkosten bei Behörden stellen kann.

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Arbeitgeber B hat sich aber vor Ausbildungsbeginn bereit
erklärt, Person A auch in der Heimatstadt die Berufschule
besuchen zu lassen sofern sich eine Klasse zusammenfindet.

Was heißt „bereit erklärt“? „Das mach ich vielleicht…“? „Das mach ich auf jeden Fall, wenn …“? Schriftlich? Zeugen?

Die Begründung, es kommt kein Ausbildungsvertrag zustande, hat
Arbeitgeber B erst nach unterschriebenen Ausbildungsvertrag
verlauten lassen.

Das ist absurd. Der Ausbildungsvertrag ist ja schon unterschrieben. Also ist schon ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen.

Person A ist aber der Meinung, wenn auf ausdrücklichen Wunsch
des AG ein auswärtiger Berusschulbesuch stattfinden soll, dann
hat auch dieser die Mehrkosten zu tragen,

Wenn ein AG jemanden für eine Filiale einstellt, die man nicht zu Fuß erreichen kann und somit Fahrkosten hat, dann heißt das auch nicht automatisch, dass er auch die Fahrtkosten dahin bezahlen muss (selbst dann nicht, wenns ganz in der Nähe eine Filiale gäbe, wo man auch arbeiten könnte).

bzw. sollte den
Auszubildenden darauf hinweisen, ob man nicht Anträge für
Fahrtkosten bei Behörden stellen kann.

Dafür ist der AG nicht zuständig.

Hat die Ausbildung denn bereits angefangen? Scheinbar doch nicht. Oder? Dann kann der AG ja immer noch vorher kündigen, wenn nicht zufällig die Kündigung vor Beginn der Ausbildung ausgeschlossen ist.