Hallo,
in diesem Fall hat ein Arbeitnehmer eine Stelle angenommen, bei der er bei der Anstellung einen Firmenwagen nach wenigen Monaten versprochen bekommen hat. Leider wurde ein Fahrzeug der Firma beschädigt und der Arbeitnehmer immer wieder vertröstet, bekam also keinen Firmenwagen. In einem Jahr wurden so kosten von über 3000 Euro nach der 30 Cent Regelung angehäuft. Der Arbeitgeber zahlte aber keine Fahrtkosten, sondern verwies nun auf die Steuerrückzahlung am Jahresende und stellte eine Erklärung für das Finanzamt aus.
Das Finanzamt hat nun, diese Kosten aufgenommen und abgerechnet, heraus kam all inc. 400€ Rückzahlung.
Die Frage ist nun, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet auch die Fahrtkosten für das vergangene Jahr zu zahlen? Ist die Summe nach abzug der Steuern korrekt?
Also, was tun in der heutigen Zeit, man möchte ja auch seinen Job behalten, aber auch nicht das Geschäft des Arbeitgebers mitfinanzieren!?? Wozu können mir die Experten raten ?
Wenn der Arbeitnehmer 3000 € fahrtkosten hatte und nur 400 € rückerstattung dann stimmt die Steuererklärung nicht oder der Monatliche Verdienst überhaupt nicht …
In einem Beispiel hat der Arbeitnehmer ebenfalls 3000 € fahrtkosten. bei einem brutto verdienst von 1800 € hat er am Jahresende ca. 1400 € zurückerhalten. Für 2005 sogar noch etwas mehr…
THX, ist denn der Arbeitgeber nicht grundsätzlich verpflichtet die Summe der Kilometer x 30 cent zu erstatten!? Gehören diese KOsten nicht zu denen des Arbeitgebers? Ich kann nicht ganz nachvollziehen warum der Fiskus diesen Betrag erstatten soll.
Gruß
Sascha
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Die Fahrtkosten werden vom Fiskus unter Werbungsmittel zurückgezahlt und zwar die Kosten zum erreichen der Arbeitsstätte entstehen.
Ich glaube für das Jahr 2005 aber nur wenn der Weg länger als 20 KM ist.
Der Arbeitgeber ist meines Erachtens nicht dazu verpflichtet Fahrtkosten zu erstatten, kommt drauf an was im Arbeitsvertrag steht. Der Arbeitsgeber muss Fahrtkosten nur erstatten wenn der Einsatzort ein anderer ist als im Arbeitsvertrag vereinbart.
Aber wie gesagt ich bin mir da nicht sicher.
Wenn soviele Fahrtkosten entstehen kann man sich auch einen „Freibetrag“ (Ich kenn nicht den genauen Ausdruck)auf der laufenden Lohnsteuerkarte eintragen. Dann muss man monatlich schon gar nicht mehr soviel Steuern abführen, das heißt man hat mehr Lohn!
Hallo Sascha,
ist denn der Arbeitgeber nicht grundsätzlich verpflichtet
die Summe der Kilometer x 30 cent zu erstatten!?
Nein, ist er nicht.
Gehören diese
KOsten nicht zu denen des Arbeitgebers?
Die Kosten für den Weg zur Arbeit und zurück? Warum sollte die der AG bezahlen? Der Weg zur Arbeit und wieder nach Hause ist sozusagen „Privatvergnügen“. Insofern nichts dazu vertraglich vereinbart ist, muss der Arbeitnehmer auch sein Privatauto nicht für Dienstfahrten verwenden.
MfG
Hallo
Sind vertraglich (AV,TV) Ausschlussfristen vereinbart?
Gruß,
LeoLo
Servus Jens,
Die Fahrtkosten werden vom Fiskus unter Werbungsmittel
Nein - es handelt sich um Werbungskosten, das hat nichts mit Reklame zu tun. (Sprachlich: vgl. Erwerb, Gewerbe, Heuwerbung)
zurückgezahlt
Nein - sie mindern die Einkünfte und damit das zu versteuernde Einkommen. Die Steuer mindert sich um die Differenz des zu versteuernden Einkommens mal Grenzsteuersatz. Und über eine Rückzahlung/Erstattung ist damit erstmal überhaupt nichts ausgesagt. Der Lohnsteuerabzug Klasse I ist zwar so konstruiert, daß die festzusetzende Steuer in der Regel dem LSt-Einbehalt oder weniger entspricht, aber alle Fälle können dadurch nicht berücksichtigt werden. Um im gegebenen Fall beurteilen zu können, wie die Fahrtkosten mit der Steuererstattung zusammenhängen, haben wir viel zu wenige Werte.
- Für Arbeitnehmer gibts eine Werbungskostenpauschale; Werbungskosten wirken sich überhaupt erst aus, wenn sie insgesamt oberhalb dieser Pauschale liegen.
Ich glaube für das Jahr 2005 aber nur wenn der Weg länger als
20 KM ist.
Nein, für 2005 ist die Gesetzgebung schon längere Zeit im Kasten. 2006 wird in dieser Hinsicht interessant, aber wissen wissemer noch nix. Insofern kanns gut auch auf 2007 hinauslaufen.
Wenn soviele Fahrtkosten entstehen kann man sich auch einen
„Freibetrag“ (Ich kenn nicht den genauen Ausdruck)
Ja, das ist richtig, aber
laufenden Lohnsteuerkarte eintragen. lassen!!
Dann muss man monatlich
schon gar nicht mehr soviel Steuern abführen, das heißt man
hat mehr Lohn!
Nein, man hat ihn früher. Nach der Veranlagung zur ESt ist genau gleich viel da (bzw. da gewesen).
Schöne Grüße
MM
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Nö sagst du eben nicht - auch wenn du es meinst. Und abgeschlossen.
Gruss Ivo
Mh vielen dank für eure Erklärungen. Leider hilft mir das nicht wirklich weiter.
Es handelt sich nicht um Wege zwischen Privathaushalt und Arbeitgeber.
Es geht hier um Dienstfahrten, also Fahrten nach antritt der Arbeit zwischen den Arbeitstätten, also so wie sie eine mobile Krankenschwester hat.
Diese Fahrtkosten sind erheblich im laufenden Jahr und ich möchte eigentlich nur wissen, ob diese vom Arbeitgeber zu erstatten sind, oder ob man entweder selbst in die Tasche greift oder den Job halt kündigt.
Jeder hier wird wissen, das Auto und Fahrten erhebliche Kosten verursachen können und es ist genauso anzunehmen, das der Arbeitgeber diese bei seinen Kunden in Rechnung stellt, der Arbeitnehmer schaut hier aber in die Röhre.
Nächste Frage währe, ob diese Monatlichen Zahlungen, also die Fahrtkosten mit dem Bruttogehalt versteuert werden oder nicht.
Es wurde bei der Einstellung vereinbart ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Ich kann da ein paar Tips wirklich gut gebrauchen.
THX
Sascha
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Mh vielen dank für eure Erklärungen. Leider hilft mir das
nicht wirklich weiter.
Es handelt sich nicht um Wege zwischen Privathaushalt und
Arbeitgeber.
Es geht hier um Dienstfahrten, also Fahrten nach antritt der
Arbeit zwischen den Arbeitstätten, also so wie sie eine mobile
Krankenschwester hat.
Diese Fahrtkosten sind erheblich im laufenden Jahr und ich
möchte eigentlich nur wissen, ob diese vom Arbeitgeber zu
erstatten sind, oder ob man entweder selbst in die Tasche
greift oder den Job halt kündigt.
Der Arbeitgeber ist meines Erachtens nicht dazu verpflichtet Fahrkosten zu übernehmen. Das kommt aber auch auf deinen speziellen Fall an. Was steht im Arbeitsvertrag? Wenn im Arbeitsvertrag meinetwegen steht: „variable Einsatzorte“ (ja das gibt es wirklich) dann muss der Arbeitgeber gar nichts bezahlen.
Wenn einer vorhanden ist, frag am besten den Betriebsrat.
Jeder hier wird wissen, das Auto und Fahrten erhebliche Kosten
verursachen können und es ist genauso anzunehmen, das der
Arbeitgeber diese bei seinen Kunden in Rechnung stellt, der
Arbeitnehmer schaut hier aber in die Röhre.
Nächste Frage währe, ob diese Monatlichen Zahlungen, also die
Fahrtkosten mit dem Bruttogehalt versteuert werden oder nicht.
Es wurde bei der Einstellung vereinbart ein Fahrzeug zur
Verfügung zu stellen.
Steht im Arbeitsvertrag das ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, oder wurde das nur gesagt?
Wenn das nur gesagt wurde, weiß ich aus eigener Erfahrung, ist das soviel wie Schall und Rauch. Da hilft auch kein Betriebsrat.
Wenn das aber im Arbeitsvertrag steht, braucht man hier nicht diskutieren. Vertrag ist Vertrag und der muss so eingehalten werden wie es vereinbart wird.
Ich kann da ein paar Tips wirklich gut gebrauchen.
THX
Sascha