Fahrtkosten eines Zeitsoldaten

Hallo Steuerfüchse !

Mich würde interessieren, wie die Fahrtkosten eines Zeitsoldaten steuerlich berücksichtigt werden.

Der Soldat wohnt in einer Kaserne, sodaß die Fahrt zum Arbeitsplatz entfällt. Allerdings fährt er (per Bahn) alle paar Wochen in sein privates Quartier. Eine Familienheimfahrt ist es auch nicht, da er ledig ist und am Ort des Privatquartiers auch keine Verwandten leben. Es kommt vor, dass er am Freitag von einem Dienstort ins Wochenende fährt, um sich Montag an einem anderen Dienstort zu melden.

Falls es eine Rolle spielt, der Soldat ist an seinem Dienstort mit erstem Wohnsitz gemeldet, der zweite Wohnsitz ist der ehemalige Wohnort und Wohnort der Eltern, am Privatquartier ist der Soldat gar nicht gemeldet.

Für sachdienliche Hinweise wären der Soldat und ich dankbar.

Gruß

Nordlicht

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Hallo Nordlicht,

unter den o.g. Voraussetzungen würde ich vermuten, dass die Fahrten „Privatvergnügen“ sind. Da am zweiten Wohnsitz und auch am ersten kein eigener Hausstand begründet ist (oder ist die Kaserne ein eigener Hausstand? ich glaube eher nicht :smile: liegt wohl keine Familienheimfahrt vor. Wenn aber am Freitag in Kaserne A Dienstschluss ist und am Montag in Kaserne B dienstantritt ist und der Dienstherr also die Bw keinen Transport zur Verfügung stellt (wobei ich mir das nicht vorstellen kann) würde das doch eine Dienstreise sein :smile:

Gruß
eba