… überlassen bekommen
Hallo liebe Steuerexperten
ich sitze grad an meiner Steuererklärung und bin mir ein bissel unschlüssig zwecks den Fahrtkosten.
Folgende Situation: Ich hab für meine Arbeitswege und Auswärtstätigkeit (Baustellenwechsel usw) einen Wagen überlassen bekommen, Privatfahrten sind aber untersagt.
Kann ich die Wege trotzdem über die Steuererklärung absetzen obwohl ich nichts für den Wagen zahlen muss?
Es ist ja ein „zur Nutzung überlassender Wagen“ , aber halt doch ein Firmenwagen. Bin mir da unsicher und frage lieber mal nach bevor ich Ärger bekomme
Danke im Voraus