Fahrtkosten , Firmenwagen zur Nutzung

… überlassen bekommen

Hallo liebe Steuerexperten

ich sitze grad an meiner Steuererklärung und bin mir ein bissel unschlüssig zwecks den Fahrtkosten.
Folgende Situation: Ich hab für meine Arbeitswege und Auswärtstätigkeit (Baustellenwechsel usw) einen Wagen überlassen bekommen, Privatfahrten sind aber untersagt.
Kann ich die Wege trotzdem über die Steuererklärung absetzen obwohl ich nichts für den Wagen zahlen muss?
Es ist ja ein „zur Nutzung überlassender Wagen“ , aber halt doch ein Firmenwagen. Bin mir da unsicher und frage lieber mal nach bevor ich Ärger bekomme

Danke im Voraus

Hallo Miekro,

musst du leider weglassen. Aus steuerlicher Sicht ist es kein Aufwand für Dich.
Aber so gehst du ja auch nicht mit deinem privatem Geld in Vorleistung gegenüber Deinem Arbeitgeber.

Weiterhin Allzeit gute Fahrt wünscht
Wolfgang aus München

Hallo,
wenn Du den Wagen mit der 1% Regel versteuern musst, solltest Du die km angeben.
Gruss Hermann

Hallo

es kommt drauf an ob du den Sprit selber bezahlen musstest oder ob dein Arbeitgeber dir ne Tankkarte überlassen hat oder ob du zusätzlich zu deinem Gehalt zu versteuernde Fahrtkosten erstattet bekommen hast.

Falls du das Benzin selber zahlen musstest, dann kannst du wie jeder andere Pendler auch die 0,30 Euro pro Entfernungskilometer absetzen.

Anderfalls kann ich dir leider nicht helfen.

Grüße

Hallo Miekro,
Fahrtkosten kannsr keine steuerlich geltend machen, da es ein Firmenfahrzeug ist, was aber auch nicht so erheblich ist, da ja sowieso ein Pauschalbetrag von über 900 € im Jahr bei der Steuererklärung angerechnet wird.

hallo,

sofern du keine ausgaben zu tragen hast: nein. genau dafür stellt dir ja dein ag den firmenwagen. mußt du allerdings - trotz firmenwagen - kosten (auch anteilig) selber tragen (z.b. kraftstoff), dann ist das natürlich steuerlich berücksichtigbar.

kurz: was du beruflich bedingt „verfährst“ und aus eigener tasche zahlst, ist steuerlich berücksichtigbar. was dir der ag ersetzt (auch im voraus), ist dagegenzurechnen. wenn du keine ausgaben hast, dann ist auch nix absetzbar.

saludos, borito

Hallo miekro,
ich glaube, das geht nicht. Wenn es nicht als geldwerter Vorteil auf der Lohnbescheinigung erscheint, zahlt es ja tatsächlich die Firma.
Dann kann man es nicht absetzen.
Viele Grüße
Sylke