Fahrtkosten Fortbildung

Hallo,

wenn man im Jahr 2004 eine Fortbildung begonnen hat und, um an dieser teilzunehmen, insgesamt ca. 3500 km (Hin- und Rückweg) gefahren ist, wo, gibt man das in der Steuererklärung an, bzw. welchen km-Satz darf man ansetzen?

Danke,
Julia

Hi !

Für die Steuerechtler unter uns stellt sich immer zuerst die Frage, ob es sich um eine Fort- oder eine Weiterbildung handelte.
Fortbildung bedeutet immer in dem ausgeübten Beruf.
Weiterbildung ist in einem nicht ausgeübten Beruf.

Bei Fortbildung läßt sich meist von Dienstreisen ausgehen und die sind als Werbungskosten mit den vollen 3.500 km zu je € 0,30 anzusetzen. Diese Kosten würden in der Anlage N zur Einkommensteuer-Erklärung auf der Seite 2 angegeben.

Kosten der Weiterbildung sind als Sonderausgaben mit max. € 4.000,00 jährlich anzusetzen. Bei den Fahrtkosten darf jedoch immer nur die einfache Entfernung angesetzt werden. Im Beispiel also 1.750 km zu je € 0,30. Sämtliche Aufwendungen für die Weiterbildung sind im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung auf der Seite 3 einzutragen.

BARUL76

Hi,
danke!!

Julia

Hi Barul76,
wieso denn nur die einfache Entfernung? Man muss doch auch wieder zurück. Ich habe Hin- und Rückfahrt mit 0,30 angesetzt. Ist das echt falsch?
Gruß
J.

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