Fahrtkosten Freiberufler

Hallo,

ich bin seit kurzem für eine lokale Consulting Firma freiberuflich tätig. Ich soll für ein 6-monatiges Projekt vor Ort beim Kunden eingesetzt werden. Pro Tag erhalte ich zzgl zum Honorar 85 Euro Aufwands- bzw Verpflegungspauschale.

Wenn ich 6 Monate 5 Tage die Woche vor Ort beim Kunden sitze, ist es dann möglich, alle Ausgaben für Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegungspauschale abzusetzen?

Ich werde in den ersten paar Monaten ein Auto mieten müssen. Wie verhält es sich mit den Mietwagenrechnungen? Die Fahrtkosten werden duch die Anmietung ja um einiges höher sein als wenn ich die Pauschalen anwende.

Vielen tausend Dank für jegliche Hilfe. Bin leider noch recht unerfahren und möchte keine Fehler machen…

kann ich nicht sagen, weil ich auch nicht weiß welches Reisekostengesetz auf Sie zutrifft. Schauen Sie mal in Internet und suchen Sie sich das Reisekostenrecht für Sie heraus bzw. Trennungsgeldgesetz
MFG
Kurz

Tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus.

Hallo,
ich denke, das läuft so, dass sie Aufwands- und Verpflegungspauschale zum Honorar (also Einnahmen) gerechnet werden, während du die tatsächlich entstandenen Kosten als Aufwand durch Nachweis von Belegen geltend machen kannst.
(Bewirtungs- / Tankbelege)

Wie da mit dem Mietwagen ist, weiss ich nicht. Im Normalfall gilt die Kilometerpauschale.

An Deiner Stelle würde ich einen Steuerberater fragen oder beim Finanzamt anrufen. Gerade unter Freiberuflern herrscht ein unglaubliches Halbwissen…ich würde mich da auf keine Antwort aus dem Netz verlassen.

Viele Grüße
Kathrin

Alle Spesen, außerdem gibt es eine Tabelle vom Finanzamt nach Stunden und € gestaffelt, was pro Tag bei 24 Std. abgesetzt werden kann, ähnlich wie Kilometerpauschale, die ist ja auch festgesetzt, da beim Satz für mehrtägig nachschauen. Auto bei ausschließlich beruflicher Nutzung voll abzugsfähig, ansonsten anteilig (Fahrtenbuch/Pauschale). Das Zusatzhonorar muss natürlich als Einnahme rein.

Hallo jerrymeier,

bezüglich der Absetzungsmöglichkeiten würde ich Ihnen empfehlen, sich direkt an die Hotline Ihres zuständigen Finanzamtes zu wenden. Dort wird man Ihnen die korrekten Auskünfte in allen Finanzangelegenheiten geben.

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Viele Grüße aus München

Miriam Hohmann
Online Marketing Executive
Auto Europe Deutschland GmbH

Hallo,
ob dies noch als Dienstreise gilt, kann ich leider nicht sagen. Das ist sehr schwammig formuliert. Entweder du versuchst einfach eine Abrechnung als Dienstreise. Dann kannst du sämtliche anfallende Kosten abrechnen (auch den Mietwagen)oder du fragst erstmal beim Finanzamt nach. Wenn nämlich die Dienstreise nicht funktioniert, kannst du doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten, Heimfahrten, Telefonate mit zuhause, Verpflegungspauschale (für die ersten 3 Monate) abrechnen. Selbstverständlich muss die Aufwands-und Verpflegungspauschale des Arbeitgebers als Betriebseinnahme verbucht werden.
Hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
LG
Natascha