Ich arbeite in Teilzeit in einem Büro und als Freiberuflerin in einer Beratungsstelle. Bei der Pendlerpauschale wird nur die einfache Fahrt steuerlich berücksichtigt, bei der Freiberuflichkeit jedoch jeder gefahrene Kilometer. Morgens fahre ich von zu Hause zu meinem Angestelltenverhältnis und mittags oft direkt von dort in die Beratungsstelle. Nach meiner freiberuflichen Tätigkeit fahre ich dann nach Hause. Wer weiß, wie ich das bei der Steuererklärung/Gewinn- Verlustrechnung angeben kann. Ist es möglich die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeitsstätte und die gefahrenen Kilometer von dort zur Beratungsstelle und dann nach Hause anzugeben?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Hallo,
ideal wäre natürlich, wenn du zuerst von zuhause ins büro und wieder zurück nach hause fährst. dann von zuhause zur freiberuflichen tätigkeit und wieder zurück. dazwischen ließe sich doch sicherlich eine kurze mittagspause einlegen.
somit hätte das fa eine klare trennung zwischen dem einen und dem anderen tätigkeitsbereich.
wenn das nicht geht, würde ich folgendes beim FA versuchen durchzusetzen:
fahrt ins büro - abrechnung über pendlerpauschale.
fahrt vom büro zum freiberuf und wieder nach hause - abrechnung über tatsächliche kilomenter.
wenn du das durchgehend, also ohne pause zwischen den beiden beschäftigungen machst, sollte sogar die verpflegungspauschale drin sein.
es KANN aber passieren, das ein findiger fiskalritter darauf pocht, bei dieser variante zumindest dann nur die hälfte der kilometerpauschale ansetzen zu wollen ODER die kilometer zuhause-büro von den kilometern büro-freiberuf-zuhause abzuziehen.
saludos, borito
Hallo,
Du könntest sie mit einem Fahrtenbuch nachweisen.
Viele Grüße
Paola