bin am überlegen, ob ich nicht die allgemeine Hochschulreife (Abitur) per Abendgymnasium (also neben dem Vollzeitjob) nachhole…
Ein wichtiger Faktor ist allerdings, dass das nächste Abendgymi 76 km einfach von meinem Wohnort entfernt ist und ich da schließlich 5 x die Woche am Hin- und Herpendeln bin.
Meine Frage also:
Sind die Fahrtkosten zum Abendgymnasium (Nachholung allgemeine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg) steuerlich absetzbar?
Hallo,
diese Frage ist von betrifft das Steuerrecht. (meine Meinung)
Details dazu sollten mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden.
Liebe Grüße
Hans
Hallo,
jaja, so sind die Ämter ! Bloß nicht zu viel sagen !
Das Schlimmste sind sowieso die Kunden, die bringen Unruhe und alles durcheinander.
Aber wenn man’s richtig nimmt: ein gewisser Pauschalbetrag wird sowieso bei den Werbungskosten in der Einkommensteuerklärung angenommen. Erst wenn man darüber ist, mit den Aufwendungen, macht eine Angabe überhaupt erst Sinn !
Detailliert wüsste ich nicht mehr dazu, sorry !
Danke für die Info, besten Gruß und viel Erfolg
Hans