Hallo zusammen.
Muß man nach Feierabend jährlich einmal an einer weiterbildenden Schulung teilnehmen, wenn die Fahrtkosten und die Überstunden dafür nicht bezahlt werden?
Es wird laut Arbeitgeber weder die Zeit als Überzeit angerechnet oder bezahlt, noch die Fahrtkosten mit dem privat PKW (keine Alternative!) erstattet.
(Im Dienst anfallende Überstunden werden mit Freizeit abgeglichen)
Die Schulung soll der Umsatzsteigerung im Einzelhandel dienen und der Arbeitnehmer seine Kosten (Zeit+Fahrtkosten) selbst tragen.
Kann das so verlangt werden?
Danke für die Infos!