Fahrtkosten für Beamtenanwärter zur FH unter 30km

Hallo Leute,

also ich habe das Problem, dass ich ca. 28 km von der FH in Hagen entfernt wohne, ich bin Beamtenanwärter in Wuppertal.
Nun hat man mir mitgeteilt dass ich lauft Landesreisekostengestz NRW keine Fahrtkosten mehr erhalte, da ich weniger als 30 km von der FH entfernt wohnen würde. entweder ich habe gar nichts im studium gelernt oder meine behörde legt das völlig falsch aus.

ich fahre täglich in einer fahrgemeinschaft mit dem pkw. vielen dank für eure hilfe!

Hallo, vielleicht gibt es einen Unterschied zwischen Steuerrecht und der regionalen Landesregelungen? Also in deiner Steuererklärung würdest du natürlich deine Entfernungspauschale ansetzen können. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass dein AG dir diese Kosten auch zahlen muss. Und wenn NRW sparen muss und es wurde so eine Sparmaßnahme ins Reisekostengesetz eingebaut, dann ist es von daher legitim, weil es ja nicht das Einkommensteuerrecht berührt.

Beste Grüße, Kerstin

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Hallo,
lieber spät wie nie !
Auch wenn’s nicht weiterhilft ! :smile:
Gesetze des Bundeslandes NRW sind leider „Böhmische Dörfer“ für mich. :smile:
Beste Grüße
Hans