Fahrtkosten für Nichterbrachte Leistung

Hallo, aufgrund eines unvorhergesehenen Zwischenfalls musste ich meine Hochzeit kurzfristig absagen ( 2 Tage vorher) . Ich habe dazu einen Dolmetscher bestellt. Und jetzt bekomme ich einen Brief, in dem er mir die Ticketkosten für die Bahn zur Rechnung stellt.

Muss ich die Bezahlen?

Danke im Vorraus für alle Hilfreichen Antworten

Wenn der Dometscher im Hinblick auf den von Ihnen erteilten Auftrag schon eine Fahrkarte bestellt hatte, müssen Sie die natürlich ersetzen, wenn sie den Auftrag stornieren.
ggf. sind die von der Bahn geleisteten Erstattungen abzuziehen. jedoch kann der Dometscher sicher auch ein Honorar für den Aufwand (Weegekosten, Zeitaufwand etc.) verlangen.

Hallo Frager,

der D muß erst versuchen sein Ticket zu returnieren. Die dann verbleibenden Kosten musst Du ihm ersetzen!

Gruß Orakel

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Wenn es sich um eine „Verbindliche Bestellung“ handelt sind die Fahrtkosten als Vorleistung angefallen und können nicht rückgängig gemacht werden, also sind sie zu erstatten.

Vermutlich hat der Auftrag ja nicht gelautet:
Kommen Sie bitte mal gelegentlich vorbei für eine Hochzeit …
Die Frage des Honorars kommt hinzu, steht aber wohl hier nicht im Raum.