Hallo,muss man aufgrund eines unvorhergesehenen Zwischenfalls,die angefallen Reisekosten / Ticketkosten für den betsellten Dolmetscher bezahlen? Dieser im Grunde jedoch keine Leistung erbringt.
Danke im Vorraus für alle Hilfreichen Antworten
Hallo,muss man aufgrund eines unvorhergesehenen Zwischenfalls,die angefallen Reisekosten / Ticketkosten für den betsellten Dolmetscher bezahlen? Dieser im Grunde jedoch keine Leistung erbringt.
Danke im Vorraus für alle Hilfreichen Antworten
Hi,
ist denn der Dolmetscher für den unvorhergesehenen Zwischenfall verantwortlich?
Annie
Hallo
Hallo,muss man aufgrund eines unvorhergesehenen
Zwischenfalls,die angefallen Reisekosten / Ticketkosten für
den betsellten Dolmetscher bezahlen? Dieser im Grunde jedoch
keine Leistung erbringt.
Er stellt vertragsgemäß sich, seine Fähigkeiten und seine Zeit zur Verfügung, und das macht niemand gratis, der Geld damit verdienen muss - sonst hätte er für den fraglichen Zeitraum nämlich gleich einen anderen Auftrag angenommen.
Wenn man die Leistung nicht abruft, ist das jedenfalls nicht das Problem des gebuchten Dolmetschers.
Gruß
smalbop
Hallo,
Hallo,muss man aufgrund eines unvorhergesehenen
Zwischenfalls,die angefallen Reisekosten / Ticketkosten für
den betsellten Dolmetscher bezahlen? Dieser im Grunde jedoch
keine Leistung erbringt.
Wieso sollte man denn die Fahrtkosten nicht bezahlen müssen? Fahren Dolmetscher bei „unvorhergesehenen Zwischenfällen“ gratis mit der Bahn?
Schöne Grüße
Petra
Hallo,
Dolmetscheraufträge sind Dienstverträge.
Hier ist der Dolmetscher zur Übersetzung verpflichtet der Auftraggeber zur Bezahlung.
Canceled nunmehr der Auftraggeber nicht rechtzeitig und tritt dieser vom vertrag zurück, ist der Auftragnehmer(Dolmetscher) berechtigt nach dem vereinbarten Preisen abzurechnen, muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart.
D.h. fährt er los und wird dann nicht in Anspruch genommen, stehen ihm die volle Vergütung zu, auch wenn er nichts gearbeitet hat, es sei denn er hat zum Lastenausgleich kurzfristig einen anderen Auftrag angenommen und durchgeführt. Dann Anspruch auf die Preisdifferenz wenn er billiger gearbeitet hat.
____Beweislast trägt der Auftraggeber_____
Hat er aber nur sein Ticket gekauft und kann es nicht mehr verwenden, hat jedoch an seinem Dienstort durch andere Mandate Einnahmen, kann er nur das Ticket in rechnung stellen und evtl. Preisdifferenz.
Ist die vertragskündigung rechtzeitig bei ihm eingegangen, mind. 24 Std. und war es ihm möglich einen Ersatzauftrag zu suchen besteht keine Regulierungspflicht des AG.
----Steht alles auch in den §§ 611 ff. BGB, teilw. auch 631 ff. BGB, §§ 280 ff.BGB, §§ 241, 242 BGB, 276 BGb
Dolmetscheraufträge sind Dienstverträge.
Hier ist der Dolmetscher zur Übersetzung verpflichtet der
Auftraggeber zur Bezahlung.
Canceled nunmehr der Auftraggeber nicht rechtzeitig und tritt
dieser vom vertrag zurück, ist der Auftragnehmer(Dolmetscher)
berechtigt nach dem vereinbarten Preisen abzurechnen, muss
sich jedoch das anrechnen lassen, was er an Aufwendungen
erspart.
Ja, was denn nun? Dienst- oder Werkvertrag? Anrechnung ersparten Aufwands = Teil der Werkvertragrechts.
Ist die vertragskündigung rechtzeitig bei ihm eingegangen,
mind. 24 Std.
Wo steht das?
und war es ihm möglich einen Ersatzauftrag zu
suchen besteht keine Regulierungspflicht des AG.
Hä?=
----Steht alles auch in den §§ 611 ff. BGB, teilw. auch 631
ff. BGB, §§ 280 ff.BGB, §§ 241, 242 BGB, 276 BGb
Genau, und das Erbrecht steht in den §§ 1922 ff. BGB, so dass es keinen Grund gibt, hier erbrechtliche Fragen zu stellen. Kann doch jeder selbst nachlesen.