ich nehme seit Juli 2011 jede Woche eine Stunde Englischunterricht. Ich erhalten hierfür eine Quittung auf der keine Umsatzsteuer berechnet wird.
Kann ich die steuerfreien Rechnungen bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Kann ich auch die Fahrtkosten (pauschale 0,30cent) für Hin- und Rückfahrt jede Woche ansetzen?
wie Sie schon selbst sagten, handelt es sich um einen PRIVATEN Englisch-Kurs.
Daher sind alle im Zusammenhang damit stehenden Kosten ebenfalls als privat anzusehen und finden somit keinen Ansatz in als Werbungskosten in der Steuererklärung.
Somit können Sie die Fahrtkosten auch nicht „absetzen“
Ich hoffe, ich konnte mit der Antwort weiterhelfen.
Ich nehme an, daß Sie diesen Kurs als Werbungskosten zur Erhaltung Ihrer Berufstätigkeit etc. belegen. So müssen Sie gegenüber dem Finanzamt argumentieren und mit Ihrem Sachbearbeiter sprechen. Wenn dies dann im Bescheid fehlt, könnten Sie Einspruch einlegen.
Hallo,
was machst du denn beruflich?
Meistens können solche Kosten als Werbungskosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Fortbildungskosten geltend gemacht werden, zusätzlich auch die tatsächlichen Fahrtkosten, d.h. 30 Cent pro gefahrenem km.