Fahrtkosten für priv. Englischkurs absetzen?

Hallo,

angenommen jemand nimmt seit Juli 2011 jede Woche eine Stunde Englischunterricht. Dieser erhält hierfür eine Quittung auf der keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Kann man die steuerfreien Rechnungen bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Kann man auch die Fahrtkosten (pauschale 0,30cent) für Hin- und Rückfahrt jede Woche ansetzen?

Danke für die Diskussion.

Das kommt drauf an. Ist derjenige Arbeitnehmer? Ist der Englischkurs geeignet, ihn beruflich fortzubilden? Dann wäre der Kurs wohl als Werbungskosten absetzbar. Ob auf der Rechnung/Quittung Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder nicht ist hierfür absolut unerheblich. Man macht schließlich die insgesamt getätigten Aufwendungen, also die Kursgebühren, geltend und nicht die Umsatzsteuer.
Bei den Fahrtkosten bin ich mir nicht sicher. Ich würde sie auf jeden Fall erstmal mit ansetzen.

Hallo Zusammen,

nehmen wir mal an:

Fall 1:
die Kosten werden aus privater Tasche bezahlt und der Kurs ist geeignet den Mitarbeiter fortzubilden. Daraus ergibt sich aber keine neues Aufgabengebiet oder ähnliches, zumindest nicht sofort.

Fall 2:
die Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen und der Kurs ist geeignet den Mitarbeiter fortzubilden. Daraus ergibt sich aber keine neues Aufgabengebiet oder ähnliches, zumindest nicht sofort.

Wie würde sich die Sachlage dann verhalten in Bezug auf die bereits gestellten Fragen oben?

Vielen Dank.

Fall 1
ein privat bezahlter Kurs, den für eine Weiterbildung geeignet ist, kann sicherlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei den Fahrtkosten bin ich mir nicht sicher, da sie aber auch Aufwendungen darstellen sollten sie auf jeden Fall erstmal mit geltend gemacht werden.

Fall 2
Wenn der Kurs vom Arbeitgeber bezahlt wird, ist er in jedem Fall als Weiterbildungsmaßnahme anzusehen. Die Kosten trägt dann allerdings ja der Arbeitgeber. In der eigenen Steuererklärung sollten dann die Fahrtkosten absetzbar sein, immerhin handelt es sich ja sozusagen um eine Auswärtstätigkeit. Bei entsprechender Dauer der Kurseinheiten wäre sogar über Mehraufwand für Verpflegung nachzudenken, wobei dies erst ab einer Abwesenheit von mind. 8 Stunden möglich ist.

Hallo

nehmen wir mal an:

Fall 1:
die Kosten werden aus privater Tasche bezahlt und der Kurs ist
geeignet den Mitarbeiter fortzubilden. Daraus ergibt sich aber
keine neues Aufgabengebiet oder ähnliches, zumindest nicht
sofort.

Fall 2:
die Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen und der Kurs ist
geeignet den Mitarbeiter fortzubilden. Daraus ergibt sich aber
keine neues Aufgabengebiet oder ähnliches, zumindest nicht
sofort.

Bei „privaten Englischkursen“ sind viele Mitarbeiter vorsichtig geworden ob tatsächlich eine berufliche Weiterbildung vorliegt oder nicht. Wenn ein „stinknormaler“ Finanzbeamter einen Englischkurs mitmachen würde wäre das nie und nimmer Werbungskosten. Genausowenig wie für einen Biolehrer, Müllmann, Bäcker, Fitness-Trainer oder der Verkäuferin im „Tante Emma“-Laden.
Wenn der Biolehrer jedoch „Englischlehrer“ werden möchte dann kann man den Zusammenhang erkennen. Dann wird jedoch der Biolehrer auch kein Problem haben von der Schule ein entsprechende Empfehlungsschreiben etc. vorzulegen.

Kosten sind alles was im direkten Zusammenhang steht. Egal ob das (tatsächlich entstandene) Fahrtkosten oder (selbst bezahlte) Kursgebühren sind. Kosten die der Kursteilnehmer nicht getragen habt (selbst wenn „Oma“ den Kurs bezahlt) kann er sie auch nicht beim Finanzamt geltend machen.

Wichtig wäre noch zu sagen dass das Finanzamt auch einige Aufwendungen „vorläufig“ geben kann. Dies ist zwar eher der Fall wenn ein Arbeitnehmer einen weiteren Beruf lernt (der direkte Zusammenhang also nicht zu sehen ist). Wenn nach einigen Jahren dann erkennbar wird: der hat eigentlich nur sein Hobby steuerlich fördern wollen (z. B. jemand macht ständig PC-(Spezial)-Zeitungen geltend weil er [angeblich] eine IT-Ausbildung macht oder Schwimmkurse weil er Rettungsschwimmer werden möchte) dann kann es sein dass die Kosten dann rückwirkend aberkannt werden. Denn irgendwann möchte dann auch mal ein entsprechender IT-Beruf oder Rettungsschwimmer-Beruf erkennbar sein…

LG