Fahrtkosten für Schulbesuch erstatten

Hallo,
ich wollte mal fragen, wie es mit der Fahrtkostenerstattung aussieht, wenn man beispielsweise von Januar bis September als Facharbeiter einer Tätigkeit nachgegangen ist und anschließend dann für den Rest des Jahres eine Schule (FOS/BOS/o.ä.) besucht… Dann hat man ja Lohnsteuer bis September bezahlt, und kann somit über die Pendler Pauschale die Fahrtkosten erstattet bekommen…

Kann man dann für die restlichen Monate auch die Fahrtkosten zur Schule erstattet bekommen?
Wo/wie wird das dann in die Formulare eingetragen?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Gruß
Jochen

Pendlerpauschale
Hallo,

ich wollte mal fragen, wie es mit der Fahrtkostenerstattung
aussieht, wenn man beispielsweise von Januar bis September als
Facharbeiter einer Tätigkeit nachgegangen ist

Pendlerpauschale für Arbeitnehmer, siehe
/t/pendlerpauschale–8/4963564/2

Es handelt sich um Werbungskosten und wird nur anteilig erstattet.

und anschließend
dann für den Rest des Jahres eine Schule (FOS/BOS/o.ä.)
besucht… Dann hat man ja Lohnsteuer bis September bezahlt,
und kann somit über die Pendler Pauschale die Fahrtkosten
erstattet bekommen…

Kann man dann für die restlichen Monate auch die Fahrtkosten
zur Schule erstattet bekommen?

Aufwendungen für den Besuch von allgemeinbildenden Schulen sind steuerlich nicht abziehbar (wobei ich nicht weiss, was FOS oder BOS ist).

Schöne Grüße
C.

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.

Die BOS zählt in Bayern nicht zu den Allgemeinbildenten Schulen. Darunter fallen nur folgende:

* Grundschule

* Förderschule und Schule für Kranke

* Hauptschule

* Realschule

* Gymnasium

Die FOS/BOS zählt seit dem Schuljahr 2008/2009 zu den Begriff „Berufliche Oberschule Bayern (BOB)“

Daher würde mich nun Interessieren, wie hier dann die Regelung aussieht…

Gruß
Jochen

Berufsausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf

Die BOS zählt in Bayern nicht zu den Allgemeinbildenten
Schulen.

Die FOS/BOS zählt seit dem Schuljahr 2008/2009 zu den Begriff
„Berufliche Oberschule Bayern (BOB)“

o.k.
Dann sind es Aufwendungen für eine Berufsausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schule und dazu gehören auch die Fahrtkosten, berechnet wie bei der Arbeit, sind dann als Sonderausgaben abziehbar.

Schöne Grüße
C.