Hallo,
ich wollte mal fragen, wie es mit der Fahrtkostenerstattung aussieht, wenn man beispielsweise von Januar bis September als Facharbeiter einer Tätigkeit nachgegangen ist und anschließend dann für den Rest des Jahres eine Schule (FOS/BOS/o.ä.) besucht… Dann hat man ja Lohnsteuer bis September bezahlt, und kann somit über die Pendler Pauschale die Fahrtkosten erstattet bekommen…
Kann man dann für die restlichen Monate auch die Fahrtkosten zur Schule erstattet bekommen?
Wo/wie wird das dann in die Formulare eingetragen?
Über Antworten würde ich mich freuen!
Gruß
Jochen