Fahrtkosten im Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo zusammen,

als Fernpendler lege ich jedes Wochenende 580 KM zwischen
Arbeitsplatz und Wohnung mit dem Zug zurück. Der Arbeitgeber
bezahlt mir in der Nähe des Arbeitsplatzes ein Appartment. Diese
Pendlerei ist auf 9 Monate befristet,deshalb habe ich meinen
Hauptwohnsitz behalten und keinen Nebenwohnsitz oder sonstwas
gemeldet.
Kann ich diese Fahrten komplett beim Lohnsteuerjahresausgleich
geltend machen und wie funktioniert das?
Danke & Gruß

Hi,

grundsätzlich:Wenn dir der Arbeitgeber etwas erstattet, mußt du diesen Betrag(d. v. Arbeitgeber) von deinen Werbungskosten wieder abziehen und den verbleibenden Restbetrag kannst du - dann - absetzen.

meint Andreas

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hi,

das nennt sich dann doppelte haushaltsführung. die macht sich sogar sehr gut für deine einkommensteuererklärung. du kannst wöchentliche familienheimfahrt, an- und abreise sowie in den ersten 3 monaten verpflegungsmehraufwendungen ansetzen.

konkret, anlage N der steuerformulare, rückseite unteres drittel musst du ausfüllen. ansetzen kannst du folgendes:

  • erste fahrt zum ersten arbeitstag gefahrene km * 58Pf. (oder noch 52Pf wenn schon in 2000)

  • dto. letzte fahrt nach den 9 monaten

  • wöchentliche heimfahrten jede woche einfache entfernung * entfernungspauschale (10km * 0,70DM und rest * 0,80DM)

  • verpfelgungsmehraufwendungen
    abwesenheit
    mehr als 8h von zu hause = 10DM
    mehr als 14h = 20DM
    ganzer tag 46DM

macht dann meist in der woche, wenn du sonntag abend fährst 4 volle tage und einen tag a 20,- DM für freitag, oder?
das ganze aber nur für die ersten 3 monate der gesamten zeit.

die unterkunft hast du ja frei, also kann da auch nichts abgezogen werden. schaue mal aber auf die lohnrechnung, was du ggf. für steuerfrei zuschläge bekommst, die müssen gegengerechnet werden.

so, dann viel spass beim rechnen und aufstellungen für das FA basteln,

wünscht der

showbee