Fahrtkosten in der Steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe freundlicherweise von meiner Firma genehmigt bekommen, mit meinem Dienstwagen (VW Passat neueren Baujahres, ca. 45000€ Neupreis) in den Urlaub fahren zu dürfen.
Da ich ein Fahrtenbuch führen muss, werde ich das natürlich bei meiner nächsten Steuererklärung angeben müssen.

Jetzt meine Frage: Wie hoch sind die Kosten über den Daumen gepeilt, die das Finanzamt für diese Privatfahrt über ca. 1500km von mir effektiv haben möchte?

Schönen Abend!

Nadine

Eine Antwort ist derzeit nicht möglich.

Liebe Nadine,

hier ist zu unterscheiden, wie das Finanzamt die Privatfahrten behandelt, und wie Dein Arbeitgeber damit umgeht.
Wird die Überlassung des Firmenfahrzeugs an Dich mit 1 % der Bruttolistenneupreises in Deiner monatlichen Lohnabrechnung dem Bruttolohn zugeschlagen und versteuert, kannst Du von Seiten des Finanzamtes das Fahrzeug für alle Fahrten privat nutzen. Etwas anderes ist die Behandlung von Seiten des Arbeitgebers. Hier vermutlich, ob er Dir die Benzinkosten ersetzt oder nicht.
Sollte aber die Versteuerung bei Dir nach einem genau geführten Fahrtenbuch geschehen, was ich nicht vermute (bitte sieh hierzu in Deine Lohnabrechnung), dann erhöhen diese 1.500 km den Privatanteil. Es wird ermittelt, wie hoch die Kosten bei Dir pro Kilometer sind und die privat gefahrenen Kilometer werden entsprechen der entstandenen Kosten versteuert.

Viele Grüße

Cornelia Kisslinger-Popp
Steuerkanzlei www.kisslinger-popp.de
www.unternehmen-steuerkanzlei.de

Hallo Cornelia,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
In meinem Fall führe ich tatsächlich ein strenges Fahrtenbuch und darf seitens der Firma wegen der Kilometerleistung das Fahrzeug nie privat nutzen.
Die Urlaubsfahrt ist eine Ausnahme und geschieht unter der Hand, d.h. es wird also in keiner Lohnabrechnung auftauchen, nur in dem Fahrtenbuch.
Da ich aber damit rechnen muss, dass das Fahrtenbuch mal bei meiner Firma vom Finanzamt kontrolliert wird, muss ich diese 1500km Privatnutzung natürlich bei meiner nächsten Steuererklärung angeben.

>Es wird ermittelt, wie hoch die Kosten
>bei Dir pro Kilometer sind und die privat gefahrenen >Kilometer
>werden entsprechen der entstandenen Kosten versteuert.

Anhand welcher Faktoren werden die Kosten berechnet und nach welchem Satz versteuert?
Wie gesagt, der Neupreis des Fahrzeugs liegt bei ca. 45000€ und ich fahre 1500km, wofür ich den Sprit selbst bezahle.

Ich will ja keine genaue Aussage, aber ich würde wissen wollen, ob es eher 300€ oder eher 30€ sind, die das Finanzamt nachher haben möchte.
Davon mache ich das abhängig, ob ich überhaupt mit dem Auto fahre oder doch lieber meinen privaten Kleinwagen nehme, der natürlich nicht so viel Komfort wie der Passat bietet.

Viele Grüße,

Nadine

Hallo liebe Nadine,
die Frage kann ohne weitere Infos so nicht beantwortet werden. Es ist erst einmal wichtig zu wissen, wie die Regelung aussieht. Sind grundsätzlich Privatfahrten erlaubt und wird dabei die 1 % FRegelung angeandt? Wenn ja dann ist das allesc damit abgegolten. Es gibt auch die Möglichkeit nach den Kosten abzurechnen, dann muss jede Privatfahrt im Fahrtenbuch aufgezeichnet werden. Die Kosten werden dann für jeden Km entsprechend der Fahrleistung ermittelt und dann auf die Privatfahten angewendet, die dann mit dem Petrsönlichen Steuersatz berechnet werden. Der persönliche Steuersatz ergibt sich aus dem zu versteuerndem DEinkommen. Dies Ermitteln und auf www. finanzamt.de Im rechten Frame Steuerberechnungen (BMF) anklicken, dann die Einkommensteuer wählen und einmal das zu versteuernde Einkommen mit und ohne den geldwerten Vorteil für due Urlaubsreise eingaben und schon ist der Betrag auszurechnen. Viele GFrüße und einen schönen erholsamen Urlaub.

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe freundlicherweise von meiner Firma genehmigt
bekommen, mit meinem Dienstwagen (VW Passat neueren Baujahres,
ca. 45000€ Neupreis) in den Urlaub fahren zu dürfen.
Da ich ein Fahrtenbuch führen muss, werde ich das

Hallo,

vielen Dank für die schnell Antwort.
Grundsätzlich ist es mir nicht gestattet Privatfahrten mit dem Fahrzeug zu unternehmen, damit die Leasingkilometer nicht überschritten werden. Das ist aber nirgendwo vertraglich festgehalten, daher jetzt die Ausnahme per Handschlag.
Das Fahrzeug taucht nicht in meiner Steuererklärung auf und ich falle dementsprechend auch nicht unter die 1%-Regelung.Ich führe deshalb ein Fahrtenbucj, wo ich natürlich davon ausgehen muss, dass das Finanzamt das mal in die Finger bekommt. Daher werde ich die diese 1500 Kilometer als privat genutzten Dienstwagen bei meiner nächsten Steuererklärung angeben. Ich würde eben nur gerne wissen, ob das was am Ende raus kommt eher 300€ oder 30€ sind. Ich gehöre nicht zu den Schwerverdienern, auch wenn das Auto das vielleicht vermuten lässt. :wink:
Falls sich das nicht lohnt, weil das Finanzamt viel Geld für eine Woche Sitzheizung haben möchte, würde ich nämlich auf meinen weniger komfortablen aber zweifelsohne günstigeren Kleinwagen als Urlaubsvehikel zurückgreifen.

>Dies Ermitteln und
>auf www. finanzamt.de Im rechten Frame >Steuerberechnungen
>(BMF) anklicken, dann die Einkommensteuer wählen und >einmal…

Vielen Dank für den Link, aber da ich mich in der Elternzeit befinde und neben meinem Elterngeld nur ein paar Stunden arbeite, kann ich das gar nicht so aus dem Stehgreif eingeben. Da werde ich dann wohl eh auf WISO- Steuern 2009 zugreifen. Die Arbeit steht ja eh demnächst an. Vielleicht finde ich damit ja schon was raus.

Viele Grüße,

Nadine

Hallo Nadine,

das kann man nicht genau sagen, da bei der Fahrtenbuchmethode die gesamten Jahreskosten des Kfz prozentual auf die privaten Jahreskilometer umgelegt werden.

Lieben Gruß
Torsten

Hallo Torsten,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

>da bei der Fahrtenbuchmethode
>die gesamten Jahreskosten des Kfz prozentual auf die >privaten
>Jahreskilometer umgelegt werden.
Woher weiß denn das Finanzamt anhand meiner Steuererklärung, wie hoch die gesamten Jahreskosten des Kfz sind, wenn es doch nicht auf meiner Lohnabrechnung auftaucht und ich nur die 1500km Privatfahrt aus dem Fahrtenbuch angeben muss?

Viele Grüße, Nadine

Hallo Nadine,
in diesem Fall könnte ic h mir vorstellen, dass das Finanzamt sich auf folgende Regelung einläßt:
Es werden die Gsamtkosten für das Fahrzeug, also:Leasingrate, Steuer,Versicherung, Benzin, Reifen etc. ermittelt. Hinzu kommen die Benzinkosten für die Urlaubsfahrt. Aus diesem Betrag wird aus der Gesamtfahrleistung des Jahres der km-Satz ermittelt und auf die Km der Urlaubsfahrt angewandt. Von diesem Betrag werden die Benzinkosten der Urlaubsfahrt abgezogen und der Rest ist der geldwerte Vorteil, der dann mit dem Steuersatz errechnet wird. Aber mal ganz von der Steuer losgelöst: Was wäre wenn auf der Urlaubsfahrt ein Unfall(der natürlich nicht passieren soll) passiert? Wie ist da die Schacdenregelung angedacht. Ich würde mit dem kleinen süssen Wagen fahren, dasd ist aber meine persönliche Meinung. Lieber Gruß
Jo

Hallo Nadine,
diese Frage kann ich Dir leider „in EUR“ beantworten.
Es werden die Kosten der Privatfahrten genau im Verhätltnis zu den beruflichen Kosten ermittelt. Entsprechend werden die tatsächlichen Kosten die der Firma für den Wagen entstanden sind angesetzt.
Der Kostenanteil der auf die Privatfahrten anfällt wird Deinem Bruttolohn im Rahmen der Lohnabrechnung zugerechnet und unterliegt dann der Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.
Gruss
Frank

Hallo,
ja meine Tendenz geht auch zum Kleinwagen, wenn ich das so lese. Das macht die nächste Steuererklärung, die ohnehin geprägt von Elterngeld und nebenbei ein paar Stunden arbeiten ist, noch komplizierter. :wink:

Die Versicherung wäre kein Problem. Ich habe eine grüne Karte und darf seitens meiner Firma fahren. Das ich den Wagen eigentlich nur dienstlich nutzen darf, ist nirgendwo vertraglich festgelegt, sondern nur wegen der Leasingkilometer per Handschlag geregelt. Daher führe ich ein Fahrtenbuch und müsste das separat eintragen.

Viele Grüße, Nadine

Vielen Dank für die schnelle Hilfe! :smile:

Nadine

Liebe Nadine,

Liebe Nadine,

das spricht dafür, dass bei Dir keine private Nutzung versteuert wird. Da würde ich dir tatsächlich raten, dass du nicht mit diesem Pkw fährst, denn bei einer Prüfung des Fahrtenbuches würde Dir sicherlich, dafür, dass das Fahrzeug teilweise auch privat genutzt wird entweder 1% des Bruttolistenneupreises als private Pkw-Nutzung aufs Auge gedrückt.
Das wären 1 % von 45.000,-- also zusätzlich zu versteuern Euro 450,- und das pro Monat.

Alternativ könnte auch der Preis pro gefahrenen Kilometer X 1500 km- zu versteuern sein. So ein Auto hat schon mal Kosten pro gefahrenen Kilometer von € 0,40 das wären dann Euro 600,-- mal Deinem Steuersatz - raus kämen dann gesamt rund Euro 200,-- an Steuern. Ob die einmalige Privatfahrt das wert ist, musst du selbst beurteilen.

…Schönen Urlaub

Cornelia

Hallo Nadine,

du brauchst von Deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Gesamtkosten des Fahrzeuges.

Wie wird denn der mtl. Sachbezug ermittelt?

Viele Grüße
Torsten

Hallo Torsten,

ich gedenke inzwischen mit dem Privatwagen zu fahren. Der Aufwand scheint mir zu hoch.

Wie wird denn der mtl. Sachbezug ermittelt?

Das kann ich gar nicht sagen. Bin da sicher etwas naiv solche Sachen vorher nicht zu fragen. Bisher hatte ich immer einen Dienstwagen, bei dem über die 1%-Regelung alles abgegolten war. Jetzt arbeite ich im Kleinen während meiner Elternzeit und da ich für den Außendienst ein Auto brauche und diese Luxuskarosse ungenutzt auf dem Hof stand, hat man mir den gegeben mit dem Hinweis ihn nicht privat zu nutzen.
Der wird sicher irgendwie anders abgerechnet, aber ich will glaub ich gar nicht wissen, was da wieder gemauschelt wurde… :wink:

Vielen Dank!

Nadine

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in der Rubrik Steueroptimierung / offshore

Kein Problem. Trotzdem danke für die Antwort!

Viele Grüße, Nadine

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate
vorwiegend in der Rubrik Steueroptimierung / offshore

Gern geschehen !

Vielen Dank für die schnelle Hilfe! :smile:

Nadine

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Leider können wir Ihnen keine Auskünfte geben, da wir auf Steuerstrukturierungen mittels Auslandsgesellschaften (vornehmlich Zypern) spezialisiert sind.

Mit freundlichem Gruß,
Stefan Nolte
Shanda Consult
www.shandaconsult.com