Servus,
ein selbständig Tätiger ermittelt seinen Gewinn (das sind die Einkünfte, die in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einfließen) aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Die werden für die Ermittlung des Gewinns von den Einnahmen abgezogen.
Dazu gehören z.B. betriebliche Versicherungen, Büromaterial, Telefonkosten, Porto, Fachliteratur und eben auch Reisekosten (diese Aufzählung ist nicht abschließend).
Das Abziehen von den Einnahmen heißt umgangssprachlich auch „Absetzen“.
Das, was von den Einnahmen bleibt, wenn man alle Ausgaben abgezogen hat, muss man versteuern.
Das bedeutet, daß man Ausgaben, die zwar angefallen sind, aber die man nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abzieht, auch versteuert werden müssen. Deswegen ist es für den Steuerpflichtigen nützlich, wenn er alle Ausgaben, die angefallen sind, auch bei der Ermittlung der Einkünfte abzieht. Dadurch werden die Einkünfte niedriger und die Einkommensteuerbelastung auch.
Umgekehrt zählt natürlich auch alles, was der Auftraggeber bezahlt, zu den Betriebseinnahmen, egal wie das Kind auf der Rechnung getauft wird (Honorar, Reisekostenersatz, Auslagenersatz, Fortbildungszuschuß, Telefonpauschale, Werbekostenbeteiligung etc. etc.) - vielleicht ist Dein Problem an dieser Stelle?
Schöne Grüße
MM