Fahrtkosten: in Rechnung stellen oder Betriebsausg

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine etwas blöde Frage:

Wenn ein Freiberufler die Kfz-Fahrtkosten beim AG in Rechnung stellt, dann kann er die doch nicht gleichzeitig in einer Reisekosten/Verpflegungspauschale-Abrechnung als Betriebsausgabe buchen? Oder etwa doch - in diesem Land ist ja offenbar alles möglich… .

Danke, Stephan

Warum nicht, es sind doch betrieblich veranlasste Aufwendungen?

Servus,

rechne doch mal:

(Beispiel: Honorar 750 €, Reisekosten 75 €)

a) Reisekosten werden nicht in Rechnung gestellt und als Betriebsausgaben angesetzt: 750 ./. 75 = 675
b) Reisekosten werden in Rechnung gestellt und nicht als Betriebsausgaben angesetzt: 750 + 75 = 825
c) Reisekosten werden in Rechnung gestellt und als Betriebsausgaben angesetzt: 750 + 75 - 75 = 750

Im Fall a) hat der Freie ungünstig verhandelt
Im Fall c) versteuert er das, was ihm von dem Job tatsächlich bleibt
Im Fall b) versteuert er mehr, als ihm von dem Job tatsächlich bleibt. Warum sollte er das tun?

Schöne Grüße

MM

Gibt das Punkte in der Rentenkasse, wenn ich die Frage beantworte?

:stuck_out_tongue_winking_eye:

Hiho,

nein, einen Trainee-Job im Vorzimmer von Dr. Schäuble. Der sucht die Antwort auch händeringend.

Schöne Grüße

MM

Trainee bei Schäuble?!? Da halte ich doch lieber die Klappe…

Hmm,

na, das ist ja ein lustiger Haufen hier…
Also, es tut mir leid, ich bin so blind, daß ich den Witz auf dem anderen Ast nicht mal verstehe.

Wenn ein Freiberufler für den Job nach Jerusalem reist, stellt er die Fahrtkosten dem AG in Rechnung mit 30ct/km etc - soweit logisch.
Und macht er seine ESt-Erklärung, dann setzt er die abgerissenen Km nochmal als Betriebsausgabe mit 30 ct/km ab??
Dieser Gedanke kam mir auch schon, daher die gepostete Frage. Was das soll, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis… .
Aber es ist tatsächlich so, oder habe ich das falsch verstanden??

Schwer irritiert,

Stephan

Also, ich habe versucht nochmal nachzudenken:

Man setzt die Fahrtkosten ab, um sie nicht versteuern zu müssen?
Mannmannmann, ich halte mich eigentlich nicht für auf den Kopf gefallen, aber diese Denke ist für mich schwer nachvollziehbar.

Beste Grüße

Servus,

ein selbständig Tätiger ermittelt seinen Gewinn (das sind die Einkünfte, die in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einfließen) aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Die werden für die Ermittlung des Gewinns von den Einnahmen abgezogen.

Dazu gehören z.B. betriebliche Versicherungen, Büromaterial, Telefonkosten, Porto, Fachliteratur und eben auch Reisekosten (diese Aufzählung ist nicht abschließend).

Das Abziehen von den Einnahmen heißt umgangssprachlich auch „Absetzen“.

Das, was von den Einnahmen bleibt, wenn man alle Ausgaben abgezogen hat, muss man versteuern.

Das bedeutet, daß man Ausgaben, die zwar angefallen sind, aber die man nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abzieht, auch versteuert werden müssen. Deswegen ist es für den Steuerpflichtigen nützlich, wenn er alle Ausgaben, die angefallen sind, auch bei der Ermittlung der Einkünfte abzieht. Dadurch werden die Einkünfte niedriger und die Einkommensteuerbelastung auch.

Umgekehrt zählt natürlich auch alles, was der Auftraggeber bezahlt, zu den Betriebseinnahmen, egal wie das Kind auf der Rechnung getauft wird (Honorar, Reisekostenersatz, Auslagenersatz, Fortbildungszuschuß, Telefonpauschale, Werbekostenbeteiligung etc. etc.) - vielleicht ist Dein Problem an dieser Stelle?

Schöne Grüße

MM

Hallo zusammen,

Danke für die ausfühlichen Antworten erstmal. Interessanterweise wird
diese Konversation ziemlich häufig angeklickt - freuen sich die Leser
über meine Begriffsstutzigkeit oder besteht hier bei anderen auch
„Nachholbedarf“?

  • Was Du geschrieben hast, habe ich verstanden.

Konkret:

„ein selbständig Tätiger ermittelt seinen Gewinn aus der Differenz
zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.“

Klaro.

„Umgekehrt zählt alles, was der AG bezahlt, zu den Betriebseinnahmen,
auch Reisekostenersatz. - vielleicht ist Dein Problem an dieser
Stelle?“

Genau so ist es, Du hast mir den Zahn gezogen, Danke.

Also: Einahmen sind die in der Rechnung ausgewiesenen Fahrtkosten.
Diese können in der Reisekostenabrechnung als betriebliche
Ausgaben nachgewiesen werden. Sie sind daher nicht im zu versteuernden Gewinn enthalten.
Unterm Strich heisst das: AG bezahlt die Fahrtkosten und diese müssen
nicht versteuert werden, da die Geschäftsidee nicht darin besteht,
Geld durch Fahrtkosten zu verdienen.

Eigentlich total logisch.

Vielen Dank an Euch (Dich)

Stephan