Hallo,
ich habe drei Fragen an die „Profis“.
Die erste (da ich in Erinnerung hatte, dass sich da gerade großartig was geändert hat, nur was?) Kann ich in einer Einkommen-Steuererklärung 2003, wirklich eine „verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale“ von 0,36 EUR für die ersten 10 km und € 0,40
für jeden weiteren Kilometer ansetzen?
Wie sieht das 2004 ist, fällt das nun alles weg?
(Noch eine Zusatzfrage an die Profis, was wenn man vom Arbeitgeber für den öffentlichen Naverkher einen Pauschalversteuerten (vom AG) Zuschuss von knapp 50 EUR bekommt?, darf ich dann noch zusätzlich diese verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von oben ansetzen? Oder ist das dem Staat egal, der Zuschuss wird ja auch versteuert und ist sozusagen Bonus vom Unternehmen?)
Ist es wirklch so, dass wenn meine Kapitalerträge unter ca 1610 EUR liegen, ich das nicht in der EKSt angeben muss (wird von meinem Steuerprogramm so angezeigt?)
Was kostet es circa, wenn ein Steuerberater einem die EKSt macht? (Normaler Arbeitnehmer mit Durchschnittsgehalt)
Vielen Dank für Hilfe
Julian