Fahrtkosten / Kapitalerträge / Steuerberat.Kosten

Hallo,

ich habe drei Fragen an die „Profis“.

Die erste (da ich in Erinnerung hatte, dass sich da gerade großartig was geändert hat, nur was?) Kann ich in einer Einkommen-Steuererklärung 2003, wirklich eine „verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale“ von 0,36 EUR für die ersten 10 km und € 0,40
für jeden weiteren Kilometer ansetzen?
Wie sieht das 2004 ist, fällt das nun alles weg?
(Noch eine Zusatzfrage an die Profis, was wenn man vom Arbeitgeber für den öffentlichen Naverkher einen Pauschalversteuerten (vom AG) Zuschuss von knapp 50 EUR bekommt?, darf ich dann noch zusätzlich diese verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von oben ansetzen? Oder ist das dem Staat egal, der Zuschuss wird ja auch versteuert und ist sozusagen Bonus vom Unternehmen?)

Ist es wirklch so, dass wenn meine Kapitalerträge unter ca 1610 EUR liegen, ich das nicht in der EKSt angeben muss (wird von meinem Steuerprogramm so angezeigt?)

Was kostet es circa, wenn ein Steuerberater einem die EKSt macht? (Normaler Arbeitnehmer mit Durchschnittsgehalt)

Vielen Dank für Hilfe
Julian

Hi !

Kann ich in einer Einkommen-Steuererklärung 2003, wirklich eine
„verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale“ von 0,36 EUR
für die ersten 10 km und € 0,40 für jeden weiteren
Kilometer ansetzen?

Ja

Wie sieht das 2004 ist, fällt das nun alles weg?

Nein, je Kilometer € 0,30

(Noch eine Zusatzfrage an die Profis, was wenn man vom
Arbeitgeber für den öffentlichen Naverkher einen
Pauschalversteuerten (vom AG) Zuschuss von knapp 50 EUR
bekommt?, darf ich dann noch zusätzlich diese
verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von oben
ansetzen?

Natürlich, es ist aber die Arbeitgeber-Erstattung anschließend noch abzuziehen. Auf der Rückseite der Anlage N ist dafür auch extra ein Feld vorgesehen.

Ist es wirklch so, dass wenn meine Kapitalerträge unter ca
1610 EUR liegen, ich das nicht in der EKSt angeben muss (wird
von meinem Steuerprogramm so angezeigt?)

Das ist richtig. Da sowohl Sparerfreibetrag (€ 1.550) als auch Werbungskostenpauschbetrag (€ 51) bei der Berechnung der Einkommensteuer außer Ansatz bleiben, müssen Kapitalerträge, die unter diesem Betrag liegen nicht angegeben werden. Man sollte die Beträge nur dann angeben, wenn von den Kapitalerträge noch Zinsabschlag- oder Kapitalertragssteuer einbehalten wurden. Diese kann man nämlich auf die zu zahlende Einkommensteuer anrechnen.

Was kostet es circa, wenn ein Steuerberater einem die EKSt
macht? (Normaler Arbeitnehmer mit Durchschnittsgehalt)

Nur für das Ausfüllen des Mantelbogens und der Anlage N fallen bei einem Bruttolohn von € 30.000 mindestens € 70,00 an. Die allerwenigsten Steuerberater arbeiten allerdings mit der Mindestgebühr. Da es wahrscheinlich ein Fall von durchschnittlicher Schwere ist, dürften wohl eher etwa € 250 (Mittelgebühr) zu berappen sein. Sollten noch weitere Anlagen auszufüllen sein, erhöhen sich die Beträge. Ein Lohnsteuerhilfeverein wäre aus Kostensicht wohl eine vielversprechende Alternative.

BARUL76

Danke
Hallo BARUL76,

danke für die kompetente und hilfreiche Antwort.

viele Grüsse
Julian