Fahrtkosten, Kilometerpauschale und vom Arbeitgeber gezahlte Fahrtkosten bei EÜR

Hallo Leute,

Person A. arbeitet als selbstständiger Promoter und muss seit 2012 MwSt. abführen. Sie Arbeitet für verschiedene Agenturen und fährt oft mit dem privaten Auto zu den Einsatzorten. Person A. und hat einige Rechnungen die teilweise Fahrtkosten vom Arbeitgeber enthalten (inkl. MwSt.). Hier ist eine Beispielrechung:

Einsatz Irgendwo, von 10-19 Uhr: 9 Stunden à 10 Euro
 = 90 Euro netto + 19% MwSt.




Fahrkostenpauschale zu Irgendwo und zurück:
 = 20 Euro + 19% MwSt.
================
Gesamt netto: 110.00 Euro
Gesamt brutto: 130.90 Euro

Zusätzlich führt Person A. eine eigene Tabelle mit den Fahrten inkl. km und Dauer der Arbeit für den Verpflegungsmehraufwand. Ein Eintrag zum oben genannten Einsatz existiert also ebenso in dieser Tabelle:

Datum Irgendwann
 Beginn Reise 9:00
 Ende Reise 20:00
 ------------------
 11 Stunden =\> 6 Euro
Ort Irgendwo
Weg: 100 km (hin- und zurück)
 =\> 30 Euro (mit 30 cent pro km)

Wie bereits oben erwähnt, es existiert jeweils ein Eintrag für jeden Einsatztag, unabhängig davon, ob die Agentur Fahrtkostet erstattet hat oder nicht.

Die Frage ist jetzt, wie Person A. die EÜR rechnet, bzw. grundsätzlich mit der Mehrwertsteuer umgeht.

Angenommen Person A. hat nur diesen einzigen Einsatz gehabt, könnte mir jemand eine ganz einfache Beispielrechnung aufstellen, wie man sie für die Steuererklärung bräuchte? Person A. hat ausschließlich solche Einsätze und welche ohne Fahrtkostenerstattung seitens der Agenturen.

Ich würde das nämlich bei diesem einfachen Fall (nur ein einzelner Einsatz) für Person A. so abrechnen:

Betriebseinnahmen: 130.90 € (davon 20.90 € MwSt./USt.)
Betriebsausgaben: 36 € (Verpflegungsmehraufwand + Fahrtkostenpauschale)
Jahresüberschuss: 94.90€

Wobei dann der Jahresüberschuss der das zu versteuernde Einkommen wäre. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Person A. die Fahrtkostenerstattung seitens des Arbeitgebers zu den Betriebseinnahmen zählt.

exaktemente ---- so ist es. Auf der einen Seite die Einnahmen (Fahrtkostenerstattungen der Agenturen) und auf der anderen Seite der Kostenaufwand (mittels Fahrtenbuch und Pauschale).
In km-Pauschale und Verpflegungsmehraufwand ist mittlerweile keine Vorsteuer mehr drin. Deine Rechnung ist völlig richtig.

Viel Erfolg.

Vielen Dank!

Noch eine kurze Frage: muss ich die erstatteten Fahrtkosten irgendwie getrennt herausrechnen und unter den Betriebseinahmen irgendwo(?) separat eintragen oder zählen sie einfach zu den ganz normalen Umsatzerlösen und ich kann einfach alle Rechnungsbeträge die ich gestellt habe aufsummieren und das wars? Ich meine damit auch sonstige Belege und co. die erstattet wurden.

Man kann alles auf einem Umsatzkonto verbuchen, es ist aber die Frage, ob das so Sinn macht. Zum einen will man ja wissen, was man mit seiner eigentlichen Arbeit verdient hat, dafür wäre dann ein eigenes Umsatzkonto zu buchen und die Fahrtkosten getrennt. Zum anderen muss man ja auch gucken können, ob die Erträge aus den Erlösen Fahrtkosten kostendeckend sind. Und das geht nur, wenn man am Ende des Jahres die Erlöse aus Fahrtkosten und den Aufwand aus Fahrtkosten gegenüber stellen kann.

Viel Erfolg