Hallo,
angenommen jemand ist in der GKV versichert und wird nun im Rahmen einer Behandlung in ein weit, weit entferntes Krankenhaus geschickt (einfache Entfernung ca. 400 km).
Auf den Seiten der GKV fand man nun Informationen, daß eine Bahnanreise zur Kur bezahlt würde, aber wie schaut es aus, wenn man nun mit dem Auto zu einem ca. 2-wöchigem stationären Aufenthalt fährt? Werden dann Kilometerpauschalen herangezogen oder nichts?
Danke,
Little.