Fahrtkosten Krankenhaus

Hallo,

angenommen jemand ist in der GKV versichert und wird nun im Rahmen einer Behandlung in ein weit, weit entferntes Krankenhaus geschickt (einfache Entfernung ca. 400 km).

Auf den Seiten der GKV fand man nun Informationen, daß eine Bahnanreise zur Kur bezahlt würde, aber wie schaut es aus, wenn man nun mit dem Auto zu einem ca. 2-wöchigem stationären Aufenthalt fährt? Werden dann Kilometerpauschalen herangezogen oder nichts?

Danke,
Little.

Hallo,
die Fahr- und Transportkosten werden von der Kasse zu nächsten oder übernächsten Behandlungsmöglichkeit vom Wohnoirt des Patienten aus gesehen bezahlt. Wer hat die Aufnahme in diese 400km entfernte Krankenhaus veranlasst ?
Wenn es der einweisende Arzt war, dann hätte er sie daraufhinweisen müssen, bzw. er muss der Krankenkasse bestätigen dass es sich tatsächlich um die nächste oder übernächste Behandlungsmöglichkeit handelt.
Wenn es sich aber um ein „Wunschkrankenhaus“ handelt, dann werden zwar die Behandlungskosten von der Kasse getragen (obwohl das eigentlich im Gestz auch anders stand), aber die Fahrkosten eben nicht bis dahin.
Gruß
Czauderna