Fahrtkosten Lerngemeinschaft nicht voll anerkannt

Hallo,

wenn das Finanzamt die gefahrenen Kilometer zu einer Lerngemeinschaft auf 40 km ansetzt, obwohl sie in Wirklichkeit mehr betragen, wie kann man dagegen angehen? Ein schriftlicher Einspruch wurde bereits abgewiesen! Angeblich ist die Strecke laut deren Routenplaner 40Km.

Was kann/soll getan werden? Ausserdem wird der PC zur Fortbildung nur zu 50% anerkannt, obwohl angegeben wurde, dass er zu 90% zur Fortbildung genutzt wird. Kann man durch den Kauf eines 2. PCs einen voll absetzen?

Danke für möglichst viele aufschlussreiche Antworten!

Marcel

hallo marcel,

Hallo,

wenn das Finanzamt die gefahrenen Kilometer zu einer
Lerngemeinschaft auf 40 km ansetzt, obwohl sie in Wirklichkeit
mehr betragen, wie kann man dagegen angehen? Ein schriftlicher
Einspruch wurde bereits abgewiesen! Angeblich ist die Strecke
laut deren Routenplaner 40Km. Zur Überprüfung hier die
Strecke:
Böcklerstr. 3 in 41462 Neuss nach Hermann-König-Str. 21 in
51373 Leverkusen.

wurde denn ein ausdruck des routenplaners mit zum finanzamt geschickt? weiterhin, wird nur die kürzeste verbindung anerkant, es sei denn, das die weiter verbindung eine wesentlich schnellere verbindung ist.

Was kann/soll getan werden? Ausserdem wird der PC zur

Fortbildung nur zu 50% anerkannt, obwohl angegeben wurde, dass
er zu 90% zur Fortbildung genutzt wird. Kann man durch den
Kauf eines 2. PCs einen voll absetzen?

wurde der kauf des anderen pc´s dem finanzamt mitgeteilt. man könnte dann argumentieren, dass der eine computer voll privat und der andere für die fortbildung ist. das finanzamt kann dann nachweise verlangen, zb ausdruck der auf dem computer befindlichen programme (um zu schauen, ob dort nicht vielleicht doch private software drauf ist)

Danke für möglichst viele aufschlussreiche Antworten!

Marcel

wichtig!!!
wenn der einspruch jedoch vom finanzamt schon abgelehnt wurde, dann bleibt dir wohl nur noch die klage. da die klage aber jetzt geld kostet (ich weiss nicht wieviel) solltest du abwägen, ob sich das überhaupt lohnt!!!
gruß
monia

Hallo,

wenn das Finanzamt die gefahrenen Kilometer zu einer
Lerngemeinschaft auf 40 km ansetzt, obwohl sie in Wirklichkeit
mehr betragen, wie kann man dagegen angehen? Ein schriftlicher
Einspruch wurde bereits abgewiesen!

Wie? mit einem ablehnenden Brief des Finanzamts oder einen Brief mit der Überschrift Einspruchsentscheidung? Bei den Rechtsbehelfsstellen lassen sich oft noch Teilabhilfen verhandeln, wenn man es ruhig formuliert…

Angeblich ist die Strecke
laut deren Routenplaner 40Km.

Was kann/soll getan werden?

anzusetzen ist die km-mäßige kürzeste, nutzbare Straßenverbindung, das ist nicht Willkür, sondern gesetzliche Vorgabe
Nur bei Baustelle oder sowas ist davon eine Abweichung möglich

Ausserdem wird der PC zur
Fortbildung nur zu 50% anerkannt, obwohl angegeben wurde, dass
er zu 90% zur Fortbildung genutzt wird. Kann man durch den
Kauf eines 2. PCs einen voll absetzen?

auch wenn man nur einen PC hat, ist da noch ein höherer Ansatz drin. Aber dann ist die berufliche Nutzung genauer darlegen. Die Finanzämter haben da auch intern verschiedene % Sätze, die sie noch akzeptieren. Ist nicht gerade gerecht, aber es handelt sich um eine Schätzung, deshalb gibt es da Bandbreiten.

Viele Grüße
C.

My 2 Cents … zum Thema 2. PC

Hallo,

Hallo ebenso.

Was kann/soll getan werden? Ausserdem wird der PC zur
Fortbildung nur zu 50% anerkannt, obwohl angegeben wurde, dass
er zu 90% zur Fortbildung genutzt wird. Kann man durch den
Kauf eines 2. PCs einen voll absetzen?

Hm. Mal überlegen. Ich stehe vor der Entscheidung, einen PC zu 50% anzusetzen, oder mir einen 2. PC zu kaufen, damit ich einen von beiden zu 90% ansetzen kann. Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass diese Rechnung nicht ganz aufgeht.
Auf den zweiten Blick würde ich sagen, dass ich dann ein Loch von etwa 1000 Euros in meinen Geldbeutel reissen würde und, auf die nächsten 3 Jahre 90% meines individuellen Steuersatzes auf 333 Euro bei der Einkommensteuer sparen würde.

Einer meiner alten Steuerlehrer hat vor vielen Jahren mal den Satz „Gesparte Aufwendungen sind besser als abgesetzte Aufwendungen“ geprägt. Und ich kann bestätigen - er hatte Recht.

Danke für möglichst viele aufschlussreiche Antworten!

Ich hoffe, du zählst meine auch dazu :wink:

Marcel

Grüsse
Joshua

(der mitlerweile 4 Rechner in seinem Heimnetzwerk hat, aber nur einen aus steuerlichen Gründen)

Ja, aber was ist, wenn der privat genutze ein gebrauchter für 150 Euro ist!!??

Hallo.

Ja, aber was ist, wenn der privat genutze ein gebrauchter für
150 Euro ist!!??

Dann würde dir jeder Sachbearbeiter beim Finanzamt natürlich ungesehen glauben, dass du die Rübe für 150 Euro privat nutzt und die Multimedia-Hightec-Supersonic Maschine aus dem Ichbindochnichtblödmarkt für dienstliche Zwecke einsetzt.

Man verteile nach Belieben .

Grüsse
Joshua