Guten Morgen, liebe Wissende!
Angenommen, A ist arbeitslos und bezieht Alg I. A nimmt zur Zeit an einer Maßnahme teil, die voll von der Arbeitsagentur gefördert wird.
Erhält A Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt zu der Maßnahme oder nur für die einfache Fahrt (Hinfahrt)?
Vielen Dank!
MfG
Manuel
Hallo
Erhält A Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt zu der Maßnahme oder nur für die einfache Fahrt (Hinfahrt)?
Meines Wissens wird immer die km-Anzahl der einfachen Fahrt als Berechnungsgrundlage genommen, aber der Satz € pro km ist doppelt so hoch, wie für einen km gedacht, so dass dann sehr wohl die Kosten für Hin- und Rückfahrt übernommen werden.
Diese Berechnungsart scheint immer wieder für Verwirrung zu sorgen. Anscheinend wird sie auch nicht von allen SB verstanden.
Viele Grüße
Simsy
Hallo,
das hängt immer davon ab, welches Gesetz hinter der jeweiligen Maßnahme steckt. Bundesreisekostengesetz, dann zählt der Hin- und Rückweg; beim Steuerrecht dann nur eine Fahrstrecke!
Grüsse
Jennifer
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